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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Freitag 26.04.24 04:49 | Montevideo: Donnerstag 25.04.24 23:49

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Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Mittwoch, 22. Juli 2009

Gemäß eines am Montag von Präsident Vázquez unterzeichneten Dekrets sollen Touristen, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, 85,97% der Mehrwertsteuer zurückerhalten für in Uruguay gefertigte Waren, die sie außer Landes bringen.

Das gilt also z.B. nicht für Hotelrechnungen oder im Mercado del Puerto veranstaltete Bankette.

Bedingungen:

  • Die Gesamtsumme der Einkäufe muß pro Geschäft über 60 USD oder dem äquivalenten Betrag in uruguayischen Pesos liegen.
  • Rechnungen können über 29 Tage akkumuliert werden. D.h. wenn Sie beispielsweise am 1., 14. und 29. November Mitbringsel im gleichen Souvenirladen gekauft haben, können Sie alle drei Rechnungen vorlegen. Wenn der letzte Einkauf am 30. November erfolgte, muß die Rechnung vom Monatsersten außen vor bleiben.
  • Die Geschäfte müssen vom uruguyischen Finanzamt zur Teilnahme an diesem Verfahren autorisiert sein. Dazu muß ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt und von diesem gebilligt worden sein.
  • Die Ausreise muß über die Flughäfen Carrasco oder Laguna del Sauce oder die Häfen von Montevideo oder Colonia erfolgen.
  • Die Abrechnung und Rückerstattung erfolgt über dazu autorisierte touristische Rückerstattungsagenten ("operador turístico de reintegro") und wird vom Zoll kontrolliert.

Wann das Dekret in Kraft treten wird, entscheidet die uruguayische Finanzbehörde ("Dirección Nacional Impositiva" - DGI). Antonio Carámbula vom uruguayischen Tourismusministerium geht davon aus, daß dies ab Oktober der Fall sein wird, also rechtzeitig zur kommenden Saison.

(Quelle: El País v. 22. 7. 2009.)

 


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