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Steuern für in Uruguay lebende Rentner |
Geschrieben von Martin | |
Erstellt: Sonntag, 25. November 2007 | |
Den genauen Steuersatz, den in Uruguay lebende Ausländer zahlen müssen können sie natürlich nur selbst herausfinden. Hier eine Erläuterung für Rentner. Der Artikel 19 aus dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 05.05.1987 mit Uruguay bezieht sich auf die Ruhegehälter. Artikel 19 Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.
Sollten sie also Versorgungsempfänger sein, so müssten sie ihre Steuern in Uruguay bezahlen, das ist aber nicht möglich, da Uruguay keine Steuern auf Renten erhebt, und es daher auch keine entsprechnende Stelle gibt, an die man sich wenden kann. Das Doppelbesteuerungsabkommen unter Doppelbesteuerung.
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