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Wie sich die Einwanderungsbestimmungen für Uruguay geändert haben |
Geschrieben von Manfred Burger | |
Erstellt: Dienstag, 11. Mai 2010 | |
Bild: Auswanderer um 1880. Der Knackpunkt ist fast immer der Einkommensnachweis bzw. was als solcher anerkannt wird. Als ich anno dunnemals im letzten Jahrhundert nach Uruguay kam, reichte noch eine schlichte eidesstattliche Erklärung, die vor einem Notar abgegeben werden mußte. Dann wurde lange Zeit Immobilienbesitz in Uruguay für den Einkommensnachweis anerkannt (zusätzlich zu den anderen Möglichkeiten, die auch heute noch gelten; s. hier). Das war für viele Leute der Königsweg. Die meisten Einwanderer wollen sowieso eine Immobilie erwerben. Man kaufte also ein Haus oder eine Chakra oder was auch immer und hatte damit auch das Problem mit dem Einkommensnachweis gelöst. Als diese Möglichkeit dann gestrichen wurde, blieb für viele als relativ einfache Lösung die eines Arbeitsvertrages mit einer im Ausland (d.h. außerhalb Uruguays) ansässigen Firma. Das war vor allem für Leute interessant und gangbar, die ihr Geld über das Internet verdienen (v.a. Informatiker). Die hatten entweder einen solchen Arbeitsvertrag oder konnten einen "besorgen". Dieses Jahr wurde auch diese Möglichkeit abgeschafft. Jetzt muß, wer in Uruguay sein Geld mit Arbeit verdient, dies für eine uruguayische Firma tun, entweder als Angestellter oder als Firmeninhaber bzw. Teilhaber. Und das heißt: Man muß seine Einkünfte auch hier versteuern. Freiberufler bzw. Selbständige, die alleine arbeiten, müssen nun zumindest eine Einmannfirma ("Unipersonal") gründen. Konstrukte wie "ich arbeite für eine Firma im Ausland und erziele mein Einkommen im Ausland" sind damit endgültig hinfällig. Und weil wir gerade dabei sind: Auch Mieteinnahmen muß man jetzt konsequenter nachweisen, und zwar mit einem Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, daß man die vermietete Immobilie besitzt, plus einem gültigen Mietvertrag und/oder Kontoauszugen, aus denen die Mieteinnahmen ersichtlich sind.
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