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Einwanderungsbedingungen |
Geschrieben von Peter Stross | |
Erstellt: Samstag, 8. Dezember 2007 | |
Folgende Papiere/Dokumente sind notwendig um in Uruguay eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen...
Weitehin muss man einen Einkommensnachweis von mindestens USD 500 vorlegen. Für das Einwanderamt wird ein Nachweis von einem Notar oder Steuerberater (je nach Fall) ausgestellt. Zur Kenntnisnahme der Antragsteller ist zu bemerken, dass nicht alle Einkommen vom Einwanderamt angenommen werden. Weiterhin muss man ein Gesundheitszeugnis in Uruguay machen mit folgenden Untersuchungen:
Wenn alle Papiere/Dokumente in Uruguay bearbeitet worden sind (überbeglaubigt, übersetzt und registriert) stellt man den Antrag im Einwanderamt und bekommt ein Zertifikat, mit welchem man einen provisorischen Ausweis (Cédula) bekommt, welcher nur 1 Jahr Gültigkeit hat. Solang der Antrag im Einwanderamt bearbeitet wird, kann man diesen Ausweis jedes Jahr erneuern. Mit diesem Ausweis kann man nicht reisen. Jedes Mal wenn man das Land verlässt muss man vorher im Einwanderamt ein Wiedereinreisezertifikat erkaufen. Nach der Genehmigung erhält man den Ausweis dann immer für 3 Jahre. Mit diesem Ausweis kann man dann in den Mercosurländern, Chile und Bolivien reisen und man braucht von diesem Moment an kein Wiedereinreisezertifikat beim Einwanderamt kaufen. Zu beachten: Jeder Fall wird vom Einwanderamt in Uruguay einzeln bearbeitet. Deshalb das Einwanderamt auch das Recht unvorangemeldeterweise weitere Dokumente und Unterlagen zu verlangen. Deshalb ist es immer sehr wichtig sich vor einer Antragstellung ausführlich zu erkunden. Auch ist sehr wichtig zu wissen, dass alle notwendigen Dokumente nicht zurückerstattet werde. |
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