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Einkommensnachweis: Was wird von den uruguayischen Behörden anerkannt? |
Geschrieben von Manfred Burger | |
Erstellt: Montag, 31. August 2009 | |
Sie können Millionen in harten Währungen auf diversen Bankkonten deponiert haben, Beteiligungen an Dutzenden von Aktienfonds besitzen und an einem sicheren Ort Edelmetalle und Diamanten stapeln. All das interessiert die uruguayische Einwanderungsbehörde nicht. Was hier von den Behörden als Nachweis eines gesicherten Einkommens anerkannt wird, sind nur ganz wenige und klar definierte Dinge. Für die Ausstellung eines notariellen Einkommensnachweises werden in Uruguay anerkannt:
500,- USD pro Monat und Antrag reichen dabei aus. D.h. wenn z.B. die Mitglieder einer vierköpfigen Familie ihre Daueraufenthaltsgenehmigungen für Uruguay gemeinsam beantragen, müssen ebenfalls nur Einkünfte von durchschnittlich 500,- USD -oder mehr- pro Monat nachgewiesen werden, genau wie im Falle einer Einzelperson. Wenn Sie als Angestellter einer uruguayischen Firma figurieren, reicht der uruguayische Mindestlohn. Diesbezügliche Nachweise (Grundbuchauszüge, Miet- bzw. Pachtverträge, Rentenbescheide, Unterhaltsbescheide, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge etc.) müssen mitgeführt werden und sollten nach Möglichkeigt etwa durch entsprechende Kontoauszüge, gedruckt oder online, untermauert werden können. Die Unterlagen über Ihre Einkünfte müssen einem uruguayischen Notar zur Prüfung vorgelegt werden, der dann ein notarielles Zertifikat zur Vorlage bei der Einwanderungsbehörde ausstellt. Gehälter, die Sie in Deutschland oder anderswo im Ausland bezogen haben, sind leider hier wertlos, ebenso wie künftig zu erwartende Einnahmen. Einkünfte aus informellen Tätigkeiten werden generell nicht anerkannt. Auch Immobilienbesitz, Bankguthaben, Aktienbesitz, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen etc. werden hier nicht als ausreichende Sicherheiten akzeptiert, wie schon in der Einleitung angedeutet. Akkreditierte Diplomaten bzw. Botschaftsangehörige, Bedienstete ausländischer oder internationaler Organisationen oder Stiftungen, Lehrer ausländischer Schulen (etwa der Deutschen Schule in Montevideo) u.ä. benötigen keine Einkommensnachweise, ebensowenig deren Familienangehörige (Kernfamilie). Sollte keine der hier als gangbar aufgeführten Optionen für Sie "passen", kann man immer eine andere legale Lösung finden. Am Einkommensnachweis ist hier bisher noch niemand gescheitert.
E-mail: manfred.burger@gmx.net Web:
Kommentar von forfa, 21. Jan 2010: Hallo! Bin neu hier im Forum und wäre sehr sehr froh, eine Antwort aufeine bestimmte Frage zu bekommen. Möchte gern nach Uruguay auswandern;habe schon unendlich gegoogelt, aber zu einem bestimmten Punkt leidernichts Konkretes gefunden. Habe keine festen Einkünfte vorzuweisen,jedoch etwas Vermögen. Nun würde ich gerne erfahren, ob eineImmobilieninvestition (Haus zu eigenen Wohnzwecken oder kleine Pension)von ca. 100.000 US$ anstelle von z.B. Rentennachweis anerkannt würde.Das wäre mir lieber als 100.000 US$ Staatsanleihen. Habe von dieserOption gelesen, wobei mir dabei Wesentliches unklar ist. Wichtig wärezu wissen: Was geschieht nach Ende der Laufzeit, muß ich für eineweitere Verlängerung der Cédula das Geld wieder investieren oder kannich dann nach so vielen Jahren ohne Auflagen über das Geld freiverfügen? Was geschieht, wenn sich das Zinsniveau zum Nachteilverändert und der investierte Betrag nicht mehr die für die Cédulageforderte Mindestrendite von 500 US$ bringt und man nicht aufstockenwill oder gar nicht kann? Wohl eine sehr komplexe Frage, die ich dastelle, obwohl das nur ein Teilaspekt ist. Vielleicht kann mir abertrotzdem jemand eine Antwort geben; ich wäre überglücklich und warteschon ganz aufgeregt.
Kommentar von Ralph, 21. Jan 2010: Hallo Forfa,
Kommentar von forfa, 21. Jan 2010: Hallo Ralph,
Kommentar von Manfred, 22. Jan 2010: Hallo forfa,
Kommentar von Manfred, 24. Jan 2010: Nochmal hola forfa und alle!
Wenn das alles zutrifft, dann kann man beantragen,daß man sein Kfz einführen darf. Die dafür zu bewältigendenBehördenvorgänge sind jedoch so langwierig und kompliziert, daß jederZollagent vor Schreck die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, wenn ervon solch einem Ansinnen hört, und rundheraus davon abrät (vgl. Gesetz Nr. 16.340 vom 23. 12. 1992 und Ausführungesbestimmungen sowie meinen Artikel über die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen nach Uruguay). Mit einer normalen Einwanderung hat diese 100.000-Dollar-Story absolut nichts zu tun (zu den Einwanderungsbestimmungen siehe hier). Saludos, Manfred
Kommentar von tandaras, 24. Jan 2010: wenn ich mal davon absehe, dass das kfz nicht verkauft werden darf inden nächsten 6 jahren und die staatsanleihe bzw. das haus 1o jahre langnicht.
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