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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Donnerstag 25.04.24 15:21 | Montevideo: Donnerstag 25.04.24 10:21

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Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen nach Uruguay

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Sonntag, 13. September 2009

Kraftfahrzeuge sind ein Spezialthema in Uruguay, insbesondere deren Ein- und Ausfuhr.

Früher wurden sogar Kfz von Einwanderern und anderen Ausländern öfter vom uruguayischen Zoll entschädigungslos beschlagnahmt, wie es mir selbst bei meiner Einwanderung 1992 mit meinem Pick-up passierte und auch Anderen, die ich damals kennen lernte.

Das hat sich zwar meines Wissens inzwischen gebessert. Dennoch bleibt beim Im- und Export von Fahrzeugen äußerste Umsicht angesagt.

Fahrzeug beim Umzug mitbringen?

Viele fragen sich, ob sie ihr Auto mitbringen können bzw. sollen, wennsie nach Uruguay umziehen. Einem weitverbreiteten Gerücht zufolge solldas zollfrei möglich sein. Aber das ist eben nur ein Gerücht.

Fakt ist: Privatpersonen ist die Einfuhr von Kfz nach Uruguay schlicht und einfach verboten, Punktum!

Ausnahmen (?): Zollfrei und überhaupt eingeführt werden dürfen Fahrzeuge nur von Uruguayern, die im Ausland gelebt haben und nun in's Land zurückkehren, außerdem von Rentnern bzw. Pensionären, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen und auch keine Firma leiten, bereits seit mindestens einem Jahr über die permanente Aufenthaltsgenehmigung für Uruguay verfügen, im Land eine Immobilie im Wert von 100.000 USD oder mehr besitzen und auch darin wohnen sowie monatliche Einkünfte von mindestens 1.500 USD nachweisen können.

Statt einer Immobilie kann man auch Staatsanleihen im Nominalwert von 100.000 USD oder mehr besitzen, die bei der uruguayischen Staatsbank "Banco República" (BROU) hinterlegt sein müssen. Die Immobilie bzw. die Staatsanleihen dürfen zehn Jahre lang nicht verkauft werden, können aber gegeneinander 'ausgetauscht' werden (Gesetz Nr. 16.340 vom 23. 12. 1992 und Ausführungesbestimmungen).

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf jeweils ein Fahrzeug pro Person zollfrei einführen. Diese Fahrzeuge dürfen sechs Jahre lang nicht veräußert werden. (Außerdem darf persönliches Umzugsgut zollfrei mitgebracht werden.)

Doch der bürokratische Aufwand, um nach diesem Gesetz ein Fahrzeug nach Uruguay zu bringen, ist dermaßen ungeheuerlich, daß selbst Zollagenten und Spediteure, die damit Geld verdienen könnten, die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und vom Kfz-Import nach Uruguay rundheraus abraten.

Schlußfolgerung:

Verkaufen oder verschenken Sie Ihr Fahrzeug vor Ihrem Umzug und besorgen Sie sich in Uruguay ein anderes Gefährt, neu oder gebraucht.

Zeitweilige Einfuhr von Kfz nach Uruguay

Zeitweilig können Sie Ihr Fahrzeug für max. ein Jahr nach Uruguay einführen.

Dazu benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Führerschein (international oder uruguayisch)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung für Uruguay

Und falls Sie nicht selbst der Besitzer des Kfz sind:

  • Eine notarielle Vollmacht, konsularisch überbeglaubigt und legalisiert

Für längere Aufenthalte müssen Sie Ihr Fahrzeug zwischendurch immer wieder außer Landes bringen.

Ausreise mit Kfz aus Uruguay

Um mit einem uruguayischen Mietwagen andere Länder in der Region besuchen zu können, brauchen Sie...

  • ...eine Autovermietung, die Ihnen das gestattet,
  • ...eine Auslandshaftpflichtversicherung (am besten über die Autovermietung abschließen) und
  • ...ein notarielles Zertifikat, das Sie dazu autorisiert, mit dem betreffenden Fahrzeug die uruguayischen Landesgrenzen zu überqueren.

Bei den großen, international tätigen Rent-a-Car-Firmen wie Hertz, Avis oder Europcar werden Sie diegeringsten Schwierigkeiten haben und das Fahrzeug entsprechend IhrerReiseroute auch in einem anderen Land wieder abgeben können.

Wenn Sie hier leben und mit ihrem eigenen, in Uruguay zugelassenen Wagen in's benachbarte Ausland fahren möchten, benötigen Sie...

  • ...eine Auslandshaftpflichtversicherung von Ihrem Kfz-Versicherer,
  • ...außerdem einen internationalen Führerschein und
  • ...natürlich die Fahrzeugpapiere.


Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.



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