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Die uruguayische Staatsbürgerschaft |
Geschrieben von Manfred Burger | |
Erstellt: Montag, 31. August 2009 | |
Uruguay erlaubt eine doppelte Staatsangehörigkeit. Das ist hier sozusagen normal. Wenn Sie die uruguayische Staatsbürgerschaft und damit auch einen uruguayischen Reisepaß beantragen möchten, müssen Sie mindestens fünf Jahre lang im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay gewesen sein und in der Landessprache kommunizieren können. Wenn Sie einen uruguayischen Ehepartner oder mindestens ein in Uruguay geborenes Kind haben, verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre. Außerdem müssen Sie hier eine Immobilie besitzen und/oder einen gültigen Arbeitsvertrag haben und/oder selbständig tätig oder Rentner sein. Als Staatsbürger sind Sie dann auch sofort wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) und können sich für ein Amt in einem der Verfassungsorgane bewerben (passives Wahlrecht), letzteres nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen. Kinder, die in Uruguay zur Welt kommen, erhalten automatisch die uruguayische Staatsbürgerschaft, ebenso Kinder uruguayischer Eltern oder Elternteile (Vater oder Mutter), gleichgültig wo auf der Welt diese geboren werden. Das Gesetz Nr. 16.340Theoretisch gibt es einen gesetzlich vorgezeichneten Weg, wie man schneller in den Besitz der uruguayischen Staatsangehörigkeit gelangen kann. Wenn man...
kann man nach dem Gesetz Nr. 16.340 die uruguayische Staatsangehörigkeit schon vor Ablauf der üblichen Fünf- bzw. Dreijahresfrist (s.o.) beantragen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß das mit einem ziemlichen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Das einzige Büro in Montevideo, das sich mit dieser Angelegenheit befaßt, hat bisher nur zwei Fälle 'durchgebracht'... Unter solchen Umständen ist es vielleicht doch besser etwas länger zu warten.
Weitere Beiträge zu den Themen "Auswandern / Einwandern" und "Leben in Uruguay" in diesem Magazin:
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