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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Mittwoch 24.04.24 00:20 | Montevideo: Dienstag 23.04.24 19:20

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Bilanz der Regierung Tabaré Vázquez IV: Das neue Uruguay (Teil 2)

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Samstag, 20. Februar 2010

Foto: Tabaré Vázquez und sein Vize, Rodolfo Nin Novoa, am Tag der Regierungsübernahme (1. März 2005).Im ersten Teil über das "neue Uruguay" war es um die Sofortmaßnahmen sowie die Sozial-, Wirtschafts- und Außenpolitik der Regierung Tabaré Vázquez gegangen.

Dieser zweite Teil behandelt einige wichtige gesellschaftliche Themen und deren Entwicklung: Verbrechensbekämpflung und Bürgersicherheit, die Verschwundenen der Militärdiktatur und die neue Straßenverkehrsgesetzgebung.

Foto: Tabaré Vázquez und sein Vize, Rodolfo Nin Novoa, am Tag der Übernahme der Regierungsgeschäfte (1. März 2005), vor dem Parlamentsgebäude ("Palacio Legislativo"), wo Vázquez anschließend die Präsidentenschärpe umgelegt bekam.

Verbrechensbekämpfung und Bürgersicherheit

Hier hat die Vázquez-Regierung zwar Rühmliches unternommen, aber es bleibt noch viel zu tun. Nach im Juli 2009 veröffentlichten Daten der staatlichen "Beobachtungsstelle für Gewalt und Kriminalität" haben Gewaltverbrechen in Uruguay in letzter Zeit zugenommen, während bei Eigentumsdelikten eine Abnahme zu verzeichnen war (Details s. hier).

Am 22. Juli 2008 trat ein neues Polizeiverfahrensgesetz in Kraft, das bereits am 24. Juni 2008 von beiden Parlamentskammern einstimmig verabschiedet worden war (s. El País v. 24. 6. 2008; hier der spanische Originaltext des Gesetzes: Ley 18.315). Damit haben sowohl die Polizei als auch die Bürger nun erstmals klare Regeln, wie die Polizei bei welchen Anlässen vorgehen darf bzw. muß. (Nächtliche Hausdurchsuchungen sind nach dem neuen Gesetz nicht erlaubt, ebensowenig wie Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluß.)

Außerdem wurde die Polizei von korrputen Elementen befreit, wenn entsprechende Fälle an's Tageslicht kamen, und der Sold der Polizisten wurde deutlich erhöht in dem Wissen, daß wirtschaftliche Not für Bestechung und andere Delikte anfälliger macht.

Im Januar 2009 z.B. wurden die Bezüge der am wenigsten verdienenden Polizisten um 42,7% angehoben, andere Gehaltsgruppen entsprechend weniger (s. La República, 4. 7. 2008). Im Juni 2007 hatte der Sold eines einfachen Polizisten inklusive Zulagen und Vergünstigungen bei monatlich 6.076 Pesos gelegen (rund 200 Euro; s. Informe Uruguay v. 29. 6. 2007).

Am 16. 10. 2009 erklärte Innenminister, Jorge Bruni, seine Regierung würde 76% mehr in die Sicherheitskräfte investieren als die Vorgängerregierung, und die Gehälter der Polizisten seien "so hoch wie noch nie" (S. Canal 12 v. 16. 10. 2009).

Die Situation in den Gefängnissen

Ein mit dem soeben Gesagten zusammenhängendes innenpolitisches Thema sind die Verhältnisse in den uruguayschen Haftanstalten, die schlicht und einfach katastrophal sind und ein Erbe der Vorgängerregierungen darstellen. Es gibt eine viel zu geringe Kapazität, sodaß die wenigen Knäste hoffnungslos überbelegt sind. Regelmäßig kommt es zu Aufständen, die gewaltsam von Wachpersonal und uniformierten Sicherheitskräften niedergeschlagen werden müssen, und auch zu Ausbrüchen.

Die Frente-Amplio-Regierung war sich dieses Problems von Anfang an bewußt, aber das bereits am 19. September 2005 in Kraft getretene "Gesetz zur Humanisierung und Modernisierung des Gefängnissystems" (s. Ley 17.897) sowie einige andere getroffene Maßnahmen haben an diesen Zuständen bisher nur kaum etwas geändert.

Nachdem der von der Vázquez-Regierung eingeladene UNO-Beauftragte für Folter, der Österreicher Manfred Nowak, am 21. März 2009 ein vernichtendes Urteil über die Verhältnisse in uruguayischen Haftanstalten abgegeben hatte (s. uruguay.indimedia.org v. 29. 3. 2009 und Observador Global v. 18. 5. 2009), versuchte die Regierung das Problem der Überbelegung zu lindern durch a) verschiedene Verlegungen, b) die Schaffung von improvisierten neuen Orten für die Gefangenenunterbringung und c) die vorzeitige Entlassung von rund 400 Häftlingen, die bereits zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen und sich gut geführt hatten (s. ired.gub.uy v. 2. 4. 2009).

Besonders letztere Maßnahme löste eine ziemliche Polemik aus, auch wenn eine Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe international gang und gäbe ist.

(Die Situation in den uruguayischen Gefängnissen wird Thema eines eigenen Artikels werden, ebenso wie die uruguayische Jugendpolitik und die desolaten Zustände in vielen Heimen des Jugendamts INAU.)

Die Verschwundenen der Militärdiktatur

"Als Präsident muß ich natürlich das Straffreiheitsgesetz für Militärs und Polizisten vom Dezember 1986 respektieren. Als Privatmann halte ich dieses jedoch für eine Schande!"

Tabaré Vázquez, Staatspräsident Uruguays

Die Verschwundenen -d.h. die Opfer der Militärdiktatur (1973-1985), über deren Verbleib offiziell nichts bekannt ist- sind das wohl delikateste nationale Thema der uruguayischen Gesellschaft, auch heute noch.

Die erste zivile Regierung nach der Diktatur verabschiedete ein Straffreiheitsgesetz, das Militärs und Polizisten für während der Diktatur begangene Verbrechen gegen juristische Verfolgung schützte. Regierungschef Julio María Sanguinetti (3/1985 - 2/1990) erfüllte so ein Versprechen, das er den Militärs vor deren Rückzug gegeben hatte. Dieses Gesetz wurde seinerzeit auch durch ein Referendum mit einer knappen Mehrheit von der Bevölkerung bestätigt.

Die Nachfolgeregierungen von Luis Alberto Lacalle (3/1990 - 2/1995) und -wiederum- Julio María Sanguinetti (3/1995 - 2/2000) übten sich bezüglich der Verschwundenen vor allem in Verbalrhethorik, um den Unmut in der Bevölkerung und vor allem der Angehörigen der Opfer zu beruhigen, archivierten und deckelten aber ansonsten, was sie nur konnten. Der nächste Regierungschef, Jorge Batlle (3/2000 - 2/2005), erklärte zwar die Aufklärung der Schicksale der Verschwundenen zu einer Priorität seiner Politik, aber im Endeffekt war das alles nur Show, ohne reale Konsequenzen.

Dann kam die erste Frente-Amplio-Regierung unter Tabaré Vázquez (3/2005 - 2/2010). Der erklärte die Aussöhnung der Gesellschaft und Aufklärung der Schicksale der Verschwundenen zum strategischen Regierungsprojekt und machte Azucena Berrutti, die bekannte Menschenrechtlerin und ehemalige Anwältin (ehrenamtlich!) hunderter politischer Gefangener der Diktatur, zur Verteidigungsministerin und damit obersten Befehlshaberin der Streitkräfte (!!) (s. Das erste Kabinett Tabaré Vázquez, Das Sofortprogramm der Regierung Vázquez (März 2005).

Während Vázquez's Regierungszeit wurde ein Strafverfahren gegen den letzten Präsidenten vor der Diktatur, den Colorado Juan María Bordaberry, vorangetrieben, der durch einen Wahlbetrug an die Macht gekommen war (s. US-Regierungsdokumente beweisen Manipulation der uruguayischen Wahlen von 1971) und schließlich die Regierungsgewalt an die Militärs übergeben hatte. Als Zivilperson fiel Bordaberry nicht unter den Schutz des Straffreiheitsgesetzes für Militärs und Polizisten vom Dezember 1986.

Fast 37 Jahre nach dem von ihm protegierten Staatsstreich vom 27. Juni 1973 wurde Juan María Bordaberry zu 45 Jahren Haft verurteilt wegen "Attentats gegen die Verfassung" und "politischem Mord" (s. La República v. 11. 2. 2010). Das ist natürlich angesichts des hohen Alters -81 Jahre- des Verurteilten (*17. 6. 1928) eher symbolisch zu verstehen.

Auch einige prominente Fälle von Verschwundenen wurden wieder aufgerollt, von der Presse und/oder von Gerichten, wie z.B. der Fall der Schwiegertochter des argentinischen Poeten und Literaturpreisträgers Juan Gelman. Diese, María Claudia García de Gelman, war am 24. August 1976 zusammen mit ihrem Mann und dessen Geschwistern im Rahmen der Operation Condor in Buenos Aires gekidnappt und Mitte Oktober 1976 nach Uruguay verschleppt worden. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung war Maria Claudia 19 Jahre alt und im siebten Monat schwanger. Nach der Geburt ihrer Tochter wurde sie umgebracht. (Das Kind wuchs in einer uruguayischen Adoptivfamilie auf und hat erst im Alter von 23 Jahren erfahren, wer ihre biologischen Eltern waren.)

In verschiedenen Militäreinheiten und an anderen Orten, wo klandestine Gräber von während der Diktatur Ermordeten vermutet wurden, wurden Grabungen durchgeführt, assisitert von Anthropologen (vorwiegend aus Argentinien). Zum Beispiel wurde auch nach den Resten von Maria Claudia García de Gelman gesucht (s. Observador Global v. 16. 12. 2009).

Mitte Oktober 2009 erklärte der Oberste Gerichtshof Uruguays das Straffreiheitsgesetz für Militärs und Polizisten vom Dezember 1986 für verfassungswidrig (s. hier), gegen das zu dieser Zeit auch eine Nationale Kampagne lief, angeführt von prominenten Uruguayern wie etwa dem Schriftsteller Und Literaturpreisträger Eduardo Galeano.

Dennoch verfehlte das am 25. Oktober 2009 zusammen mit der ersten Runde der uruguayischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen durchgeführte Plebiszit für die Abschaffung dieses Straffreiheitsgesetzes mit 47,36% knapp die erforderliche Mehrheit (s. El País v. 26. 10. 2009).

Die Geschichte um die Verschwundenen ist damit jedoch nicht zu Ende. Nachforschungen darüber, was passiert ist und wo verschwundene Personen hingekommen sind, können auf jeden Fall durchgeführt werden, Straffreiheitsgesetz hin oder her, und außerdem ist da noch das erwähnte Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Oktober 2009, auf das sich Angehörige und auch Andere stützen können.

Äußerungen in diesem Sinne waren auch schon aus Frente-Amplio-Kreisen und Kreisen von Angehörigen der Opfer zu hören. Und der künftige Präsident, José Mujica (selbst ein Opfer der Diktatur), hat schon ankündigen lassen, daß unter seiner Regierung mit den Such- und Grabungsarbeiten fortgefahren werden wird.

(Die Verschwundenen werden Thema eines eigenständigen Dossiers werden.)

Neue Verkehrsgesetzgebung

Ein weiteres brandheißes Thema in Uruguay ist die neue Straßenverkehrsgesetzgebung der Regierung Vázquez und deren Implikationen.

Nach langen Diskussionen wurde am 30. Oktober 2007 vom Parlament ein neues Straßenverkehrsgesetz verabschiedet (Ley 18.191), das viele sinnvolle und überfällige Neuerungen brachte (hier der spanische Originaltext des Gesetzes, hier ein Resumée in der Tageszeitung "El País".) Am 8. Dezember 2007 trat es offiziell in Kraft. Bis zur Osterwoche 2008 hatten die Leute Zeit sich und ihre Fahrzeuge der neuen Gesetzgebung anzupassen, d.h. die Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen wurde in dieser Übergangszeit nicht geahndet.

Zwei der wichtigsten grundsätzlichen Neuerungen sind, daß die den Straßenverkehr betreffenden Bestimmungen nun auf dem gesamten nationalen Territorium gleich sind, einschließlich der vorgesehenen Strafen und auch der Führerscheinprüfungen, und daß ein zentrales Register für Kfz und Fahrer ("Registro Único de Conductores y Vehículos") geschaffen wurde, eine Art länderübergreifendes Kraftfahrt-Bundesamt, in dem alle zugelassenen Fahrzeuge und Führerscheininhaber registriert sind.

Zuvor war es übliche Praxis gewesen, daß jemand, dem der 'Lappen' entzogen worden war, aus welchem Grund auch immer, sich in einem anderen Departamento einfach einen neuen besorgt hat. Oder wer die Führerscheinprüfung nicht schaffte, machte sie einfach noch einmal in einem anderen Bundesland mit geringeren Anforderungen - einmal ganz davon abgesehen, daß man Führerscheine und Kfz-Zulassungen in einigen Gemeindeverwaltungen schlicht und einfach auch kaufen konnte. Solchen Praktiken sollte mit der neuen Gesetzgebung ein Riegel vorgeschoben werden.

Die neue Gesetzgebung schreibt auch erstmals Dinge vor, die eigentlich selbstverständlich sind, schon vom gesunden Menschenverstand her, z.B. daß Fahrräder und motorisierte Zweiräder mit Bremsen ausgerüstet sein müssen, oder daß Motorradfahrer Helme tragen müssen (Fahrer und Sozius).

So unglaublich das klingen mag, aber Fahrräder ohne Bremsen und natürlich auch ohne Licht gab und gibt es hier tatsächlich. Sie stellen eine Gefahr dar, nicht nur für die betreffenden Radler, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Weitere wichtige Auflagen der neuen Gesetzgebung sind:

  • Kfz-Haftpflicht für Personenschäden (nicht inbegriffen sind Sachschäden!)
  • Periodische technische Fahrzeuginspektionen ("Inspección Técnica Vehicular")
  • Einhaltung der Abgasnormen
  • Anschnallpflicht vorne und hinten
  • Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen
  • Promillegrenze: 8‰ (soll dieses Jahr auf 3‰ reduziert werden), Berufskraftfahrer: 0‰
  • Fahren mit Abblendlicht (bzw. Fernlicht bei Dunkelheit ohne Gegenverkehr)
  • Keine Handy-Benutzung während des Fahrens durch den Fahrer
  • Kein Mate-Trinken während des Fahrens durch den Fahrer
  • Keine unautorisierten Rennen ("Picadas") auf öffentlichen Straßen (derartige Veranstaltungen kommen unter Jugendlichen immer mehr in Mode)
  • Mopedführerschein ab 16, Motorradführerschein ab 18 Jahren

Am 26. Januar 2009 wurde das Gesetz 18.456 nachgelegt über die "Normen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen". Dieses Gesetz verpflichtet die Fahzeughalter ihre Kfz in dem Bundesland anzumelden, in dem sie ihren Wohnsitz haben und wo die Fahrzeuge auch vorwiegend zirkulieren (hier der span. Originaltext: Ley 18.456). Bisher konnte man sein Gefährt anmelden, wo man wollte, was dazu führte, daß in steuergünstigen Departamentos wie San José, Colonia, Flores oder Maldonado überproportional viele Kfz zugelassen waren. Vor allem von den Intendencias dieser Departamentos war aus den Kfz-Steuern ein florierendes Geschäft gemacht worden, funktionierend nach den kapitalistischen Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage.

Das klingt alles recht einfach, ist es aber nicht. Seit diese Idee, verbunden mit der Idee die Kfz-Steuer landesweit zu vereinheitlichen, zum ersten Mal laut ausgesprochen wurde, wogt in Uruguay und den Medien der "Kfz-Steuer-Krieg" ("Guerra de las Patentes") hin und her, und das schon seit fast zwei Jahrzehnten (s. z.B. Producción Nacional v. 2. 2. 2010). Einige Landesfürsten (Intendentes) verschiedener Departamentos vertraten bzw. vertreten immer noch die Position, das Gesetz 18.456 sei verfassungswidrig, weil es in die in der Verfassung festgelegte Finanzhoheit der Bundesländer eingreift (Artikel 297 der uruguayischen Verfassung; s. El País v. 1. 2. 2010).

Sekundiert werden diese Intendenten z.B. von Alberto Varela, Anwalt des "Uruguayischen Instituts für Steueranalaysen" ("Instituto Uruguayo de Estudios Tributarios"), der eine Verletzung des Rechts auf den Schutz privater Daten geltend macht, da die Kfz-Halter dazu verpflichtet werden sollen ihre Wohnsitze offenzulegen (s. El País v. 10. 12. 2009).

Die Intendenten von 17 der 19 uruguayischen Dpqartamentos sind inzwischen, nach langem Hin und Her, auf die neue Linie eingeschwenkt (s. Producción Nacional v. 2. 2. 2010). Die beiden verbleibenden Hardliner sind die Intendenten von Colonia, Walter Zimmer, und San José, Juan Chiruchi, beide vom Partido Nacional (Blancos; s. El País v. 10. 12. 2009).

Mit ihren Einwänden haben die Gegner des neuen Kfz-Zulassungsgesetzes möglicherweise sogar Recht. Darüber wird der Oberste Gerichtshof Uruguays entscheiden müssen. Da jedoch die Regierenden der festen Überzeugung sind, daß hier nichts Inkonstitutionelles vorliegt, soll nun trotz alledem erst einmal mit der Durchsetzung des Gesetzes begonnen werden. In Canelones z.B. wurde mit den entsprechenden Verkehrskontrollen am 1. Februar 2010 angefangen (s. Producción Nacional v. 2. 2. 2010), und in Montevideo soll damit in der kommenden Woche begonnen werden, wobei in der Kapitale zunächst keine Bußgelder verhängt werden sollen, sondern die Autofahrer, deren Vehikel in einem anderen Departamento zugelassen sind als dem, in dem sie wohnen, nur über die Situation "informiert" werden sollen (s. El País v. 23. 2. 2010).

Sowohl in Canelones als auch in der Hauptstadt sollten diese Kontrollen bereits im Januar beginnen, doch die Verkehrspolizisten beider Bundeländer haben sich zunächst geweigert, diesen Dienst zu versehen, nicht nur weil die rechtliche Haltbarkeit des Gesetzes über die Normen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen unklar ist, sondern auch weil sie Übergriffe verärgerter Autofahrer befürchteten (s. Montevideo Comm v. 18. 1. 2010).

Auch die Einführung einer einheitlichen Kfz-Besteuerung ("Patente Única de Rodados") wurde auf den Weg gebracht. Bisher ist diese Idee aus den gleichen Gründen wie das Gesetz über die "Normen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen" von einigen konservativen Landesfürsten blockiert worden, die dadurch ihre Länderautomonie und -Finanzen bedroht sehen.

Für Neuwagen wurde der Einheitssteuersatz schon ab 2008 eingeführt: 4,5% des Kaufpreises (s. El País v. 1. 2. 2008).


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