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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Donnerstag 28.03.24 18:19 | Montevideo: Donnerstag 28.03.24 14:19

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SNIS - Das uruguayische soziale Gesundheitssystem

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Mittwoch, 21. Oktober 2009

Schon am 1. Januar 2008 trat die erste Phase des "Integrierten Nationalen Gesundheitssystems" ("Sistema Nacional Integrado de Salud" - SNIS) in Kraft, von dem zigtausende von uruguayischen Familien profitieren, v.a. Kinder und Rentner.

Sicherung der Gesundheitsversorgung auch für ärmere Bevölkerungsschichten

Mit dem SNIS (hier der spanische Gesetzestext) wurde erstmalig in Uruguay eine einheitliche nationale Gesundheitsversorgung für alle Arbeitnehmer, Rentner und deren Kernfamilien eingeführt. Uruguayer ohne Krankenversicherungsschutz dürfte es nun nur noch in Ausnahmefällen geben.

Das Hauptaugenmerk der Reform galt der medizinischen Erst- und Notfallversorgung. Ihre Hauptziele waren bzw. sind

  • die Förderung von der Gesundheit zuträglichen Verhaltensweisen
  • die Herstellung von Gleichheit innerhalb der Bevölkerung in Sachen medizinische Versorgung
  • die Gewährleistung der Informiertheit der Bevölkerung über die Serviceangebote der privaten und öffentlichen medizinischen Dienstleister

Zusammen mit dem SNIS wurde eine Nationale Krankenversicherung eingeführt ("Seguro Nacional de Salud" - SNS) sowie eine Gesundheits-Aufsichtsbehörde ("Junta Nacional de Salud" - JNS) unter der Regie des Gesundheitsministeriums mit Partizipation von Vertretern der Gesundheitsarbeiter, der Versicherten und der medizinischen Dienstleister.

Anbieterseitig umfaßt das Integrierte Nationale Gesundheitssystem sowohl die privaten medizinischen Dienstleistungsunternehmen ("Mutualistas") als auch das öffentliche Gesundheitswesen ("Salúd Pública").

Nutznießer sind alle Personen, die in Uruguay wohnen und im SNIS registriert sind. Bei der Einschreibung müssen die Vesicherten einen der partizipierenden Dienstleister auswählen.

Das Neue am SNIS ist, daß die minderjährigen Kinder eines Versicherten zu günstigen Tarifen oder gar kostenlos mitversichert sind, ebenso volljährige Kinder, die Behinderungen aufweisen. Wenn ein Versicherungsnehmer monatlich weniger als 2,5 BPC verdient (entspricht derzeit 4.860 Pesos), sind seine Kinder kostenlos über ihn mitversichert. Verdient er mehr, werden 3% des Einkommens als Versicherungsbeitrag für die Kinder fällig, unabhängig von deren Anzahl. Das gilt auch für Kinder nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie für Kinder aus vorangegangenen Verbindungen (s. El País v. 23. 12. 2007).

Nicht selbst verdienende Ehepartner bzw. Lebensgefährten werden stufenweise bis 2013 in das System integriert, je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, gegen einen Monatsbeitrag von 2% des Einkommens des versicherten Partners. In der ersten Phase (bis 2010) werden die kinderreichen Familien berücksichtigt mit drei oder mehr unterhaltspflichtigen Sprößlingen. Ab 2013 soll das System dann auch die kinderlosen Paare erfassen (s. El País v. 23. 12. 2007).

Rentner, die weniger als 4.200 Pesos pro Monat bezogen und keine Krankenversicherung hatten, wurden ebenfalls schon in der ersten Phase in das System einbezogen. ("Ab Januar werden 160.000 Rentner in die Mutualistas eintreten" titelte El País am 27. 12. 2007.)

Finanzierung des sozialen Gesundheitssystems

Die medizinischen Dienstleister erhalten als Entgelt für ihren Service eine "Gesundheitsquote" ("Cuota Salud"), deren Höhe direkt von der Anzahl der Versicherten abhängt, die sich bei ihnen eingeschrieben haben. Diese Quote wird von der Regierung nach Rücksprache mit den involvierten Ministerien und der Gesundheits-Aufsichtsbehörde festgesetzt.

Verwaltet werden diese Quoten von der (neuen) Nationalen Krankenversicherung (SNS), eingetrieben und ausgezahlt werden sie von der staatlichen Sozialversicherung (BPS).

Finanziert werden die Quoten bzw. das SNIS durch die Sozialabgaben

  • der arbeitenden Bevölkerung (4,5 - 6% der Löhne bzw. Gehälter),
  • der öffentlichen und privaten Unternehmen,
  • des staatlichen Verwaltungsapparats (proportional zur Lohnsumme der am SNIS partizipierenden öffentlichen Angestellten),
  • der Rentner (1% der Renten bzw. Pensionen)
  • und der Einzelfirmen und Freiberufler

Weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer bedeutet dieses neue System eine spürbare Verteuerung, wenn überhaupt. Selbständige und Freiberufler (Einzelfirmen) werden dem System am 1. Januar 2011 eingegliedert werden.

Die Verwaltungskosten des SNIS werden auf 6% der Einnahmen kalkuliert.

 


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