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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Donnerstag 28.03.24 14:35 | Montevideo: Donnerstag 28.03.24 10:35

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Einwanderungsbedingungen

Geschrieben von Peter Stross   
Erstellt: Samstag, 8. Dezember 2007

Folgende Papiere/Dokumente sind notwendig um in Uruguay eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen...

  1. Führungszeugnis des Geburtslandes für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat (darf nicht älter als 6 Monate sein)
  2. Führungszeignis des Wohnlandes oder Länder in welchen der/die Antragsteller die letzten 5 Jahre gelebt hat/haben für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat (darf nicht älter als 6 Monate sein)
  3. Bei Vorbestraften braucht man den Gerichtsvollzug (muss entweder im Führungszeugnis erscheinen oder man braucht das Urteil).
  4. Geburtsurkunde
  5. Heiratsurkunde (falls zutreffend)
  6. Scheidungsentscheid (falls zutreffend und es Heiratsabsichten geben sollte)
  7. Bei Minderjährigen die mit nur einem Elternteil die Aufenthaltsgenehmigung beantragen sollte man vorher fragen.

 
Alle diese Papiere/Dokumente müssen vom jeweiligen uruguayischem Konsulat beglaubigt werden.

Weitehin muss man einen Einkommensnachweis von mindestens USD 500 vorlegen. Für das Einwanderamt wird ein Nachweis von einem Notar oder Steuerberater (je nach Fall) ausgestellt. Zur Kenntnisnahme der Antragsteller ist zu bemerken, dass nicht alle Einkommen vom Einwanderamt angenommen werden.

Weiterhin muss man ein Gesundheitszeugnis in Uruguay machen mit folgenden Untersuchungen: 

  • Blutanalyse für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat
  • Urinanalyse für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat
  • Tetanusimpfung (ausländische Impfscheine werden anerkannt)
  • Ärztliche Untersuchung und Befragung
  • bei Frauen im Alter zwischen 21 und 65 wird ein Gebährmutterkrebstest (PAP-Test) verlangt (ausländische Tests werden angenommen – dürfen bis zu 3 Monate alt sein)
  • bei Frauen im Alter zwischen 21 und 65 wird eine Mammographie verlangt (ausländische Tests werden angenommen – dürfen bis zu 3 Monate alt sein)
  • 1 Passbild

 

Wenn alle Papiere/Dokumente in Uruguay bearbeitet worden sind (überbeglaubigt, übersetzt und registriert) stellt man den Antrag im Einwanderamt und bekommt ein Zertifikat, mit welchem man einen provisorischen Ausweis (Cédula) bekommt, welcher nur 1 Jahr Gültigkeit hat. Solang der Antrag im Einwanderamt bearbeitet wird, kann man diesen Ausweis jedes Jahr erneuern. Mit diesem Ausweis kann man nicht reisen. Jedes Mal wenn man das Land verlässt muss man vorher im Einwanderamt ein Wiedereinreisezertifikat erkaufen.

Nach der Genehmigung erhält man den Ausweis dann immer für 3 Jahre. Mit diesem Ausweis kann man dann in den Mercosurländern, Chile und Bolivien reisen und man braucht von diesem Moment an kein Wiedereinreisezertifikat beim Einwanderamt kaufen.

Zu beachten: Jeder Fall wird vom Einwanderamt in Uruguay einzeln bearbeitet. Deshalb das Einwanderamt auch das Recht unvorangemeldeterweise weitere Dokumente und Unterlagen zu verlangen. Deshalb ist es immer sehr wichtig sich vor einer Antragstellung ausführlich zu erkunden.

Auch ist sehr wichtig zu wissen, dass alle notwendigen Dokumente nicht zurückerstattet werde.

 

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