| Das uruguayische Besteuerungssystem |
| Geschrieben von Manfred Burger | |
| Sonntag, 20. April 2008 | |
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Steuerlich ist Uruguay ein sehr erträgliches Land. Die Steuersätze sind vernünftig, das Finanzamt ("Impositiva" bzw. "DGI") ist nicht eine totalitäre Verfolgungsmaschinerie wie in D und der EU. Einige Schlaglichter:
(Die Gründung neuer Offshorefrmen ist zwar seit Inkrafttreten der Steuerreform vom 1. Juli 2007 nicht mehr möglich. Es gibt jedoch noch genügend davon zu kaufen. Informieren Sie sich über die Vorteile und die geringen Kosten!)
Die Steuerreform vom 1. Juli 2007Durch die umfassende Steuerreform vom 1. Juli 2007 sollte das Besteuerungssystem in Uruguay vereinheitlicht und effizienter gestaltet werden. Sonder- und Ausnahmeregelungen sollten auf ein Minimum reduziert werden. Der Fiskus sollte durch die Reform weder mehr noch weniger einnehmen (Nullsummenspiel). Hauptbestandteile der Steuerreform:
Erwartete Steuereinnahmen: Nach offiziellen Angaben wird in den ersten 12 Monaten nach Einführung der Steuerreform ein Steueraufkommen in Höhe von 3.094,9 Mio. USD gegenüber 3.174,4 Mio. USD nach dem alten System erwartet. Der Differenzbetrag soll durch mehr Effizienz in der Steuereintreibung ausgeglichen werden. Prognostizierte Einnahmen (12 Monate) durch die vier wichtigsten Steuern:
IMESI (Impuesto Específico Interno) ist eine Konsumsteuer für spezielle Produkte. Bei alkoholischen Getränken, Tabak- und Rauchwaren, Kraft- und Treibstoffen und anderen Erdölderivaten kann dieser Steuersatz bis zu 80% betragen. Bei Erfrischungsgetränken, Kosmetikartikeln, Kraftfahrzeugen und anderen Produkten schwankt der Steuersatz zwischen 10% y 30%. Exporte sind davon ausgenommen.
Auch nach der Reform bleiben die indirekten oder Konsumsteuern die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des Staates (fast zwei Drittel der Einkünfte).
Die wichtigsten Steuern im EinzelnenMehrwerststeuer - Impuesto al Valor Agregado (IVA)
Der abzuführende MWSt.-Mindestsatz für Kleinunternehmen und Einzelfirmen ist 1.470 Pesos pro Monat. Als Kleinunternehmen gelten solche mit einem Jahresverkauf von max. 476.000 Pesos. Diese bezahlen keine anderen Steuern.
Einkommensteuer für natürliche Personen -Impuesto a la Renta de las Personas Físicas (IRPF)
Mieteinnahmen von 5.453 Pesos pro Monat oder weniger sind steuerbefreit, wenn es sich um die einzigen Mieteinnahmen der Bezieher handelt und diese keine anderen Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen haben (etwa Bankzinsen), die zusammen 60.000 Pesos pro Jahr übersteigen. Um den entsprechenden Nachweis führen zu können, müssen die Betroffenen in die Aufhebung ihres Bankgeheimnisses einwilligen.
Brutto- oder Nominallöhne (vor Abzügen):
Beispiel 1: Bei einem Bruttojahresgehalt von 178.000 Pesos (das entspricht ungefähr 10.000 Pesos monatlich 'auf die Hand') wird folgende Lohnsteuer (IRPF) fällig:
Das ergibt einen vorläufigen Steuer-Gesamtbetrag von 8.916 Pesos. Von diesem können gesetzlich festgelegte Freibeträge für die Zahlungen an Renten-, Kranken- und Arbeitlosenversicherung bzw. deren Äquivalente abgezogen werden. In unserem Beispielfall sind das 4.069 Pesos, sodaß im Jahr 4.847 Pesos IRPF fällig werden. Beispiel 2: Bei einem Bruttojahresgehalt von 356.000 Pesos (das entspricht ungefähr 20.000 Pesos monatlich 'auf die Hand') wird folgende Lohnsteuer (IRPF) fällig:
Das ergibt einen vorläufigen Steuer-Gesamtbetrag von 40.078 Pesos. Von diesem können gesetzlich festgelegte Freibeträge für die Zahlungen an Renten-, Kranken- und Arbeitlosenversicherung bzw. deren Äquivalente abgezogen werden. In unserem Beispielfall sind das 7.174 Pesos, sodaß im Jahr 32.904 Pesos IRPF fällig werden. Wer brutto bis ca. 15.000 Pesos pro Monat verdient, wird nach der neuen Gesetzgebung weniger Steuern zahlen als bisher, wer darüber liegt, mehr. Allerdings: Wer zwei oder drei Jobs / Einnahmequellen hat (in Uruguay keine Seltenheit), zahlt aller Wahrscheinlichkeit nach mehr, denn nach der neuen Regelung werden alle Einkünfte addiert, und man kommt nur einmal in den Genuß des Freibetrags, während früher alle Einkünfte steuerlich separat behandelt wurden. Wer zwei oder drei gering bezahlte Jobs hat, blieb nach der alten Regelung in den meisten Fällen mit allen unterhalb der Steuergrenze.
Wer eine monatliche Rente / Pension zwischen 9.816 und 12.435 bezieht, wird nach der neuen Gesetzgebung weniger Steuern zahlen als bisher, wer darüber liegt, mehr. Allerdings: Wer zwei oder drei Renten oder Pensionen hat, zahlt aller Wahrscheinlichkeit nach mehr, denn nach der neuen Regelung werden alle Einkünfte addiert, und man kommt nur einmal in den Genuß des Freibetrags, während früher alle Einkünfte steuerlich separat behandelt wurden. Wer etwa zwei bescheidene Renten von je 9.000 Pesos pro Monat bezieht, zahlte früher nichts.
Einkommensteuer für Unternehmen - Impuesto a la Renta de las Actividades Económicas (IRAE)
Man kann nur solche Ausgaben von der Steuer absetzen, die anderswo versteuert wurden, d.h. nur Dinge, über die man eine offizielle Rechnung mit Mehrwertsteuer hat. Firmen und Projekte, die der technologischen und/oder wissenschaftlichen Entwicklung dienen, Technologieparks und Einrichtungen, die die Neugründung von Unternehmen erleichtern sollen, können ihre Unkosten mit bis zu 150% steuerlich absetzen. Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Tourismus, Forstwirtschaft und Landwirtschaft stehen im Genuß starker Steuererleichterungen. Softwareentwickler sind gänzlich steuerbefreit. Kleine Gewerbetreibende und Selbständige (wie etwa Elektriker, Rechtsanwalt usw.) können statt IRAE auch IRPF bezahlen, wobei als Besteuerungsgrundlage 70% ihrer Verkäufe bzw. Honorare dienen. Die restlichen 30% werden nicht versteuert, als Ausgleich für anfallende Unkosten. Immobilienverkäufe...werden als kommerzielle Aktivität betrachtet und demzufolge mit IRAE besteuert, wobei der Notar, über den der Verkauf abgewickelt wird, verpflichtet ist, die Steuern gleich einzubehalten.
Wenn eine Immobilie vor dem 1. Juli 2007 (Inkrafttreten der Steuerreform) gekauft wurde, kann der Verkäufer wählen zwischen der o.g. Regelung oder 1,8% über den Verkaufspreis zahlen. Keine Immobilienverkaufsteuer muß in folgenden Fällen entrichtet werden:
Vermögensteuer - Impuesto al Patrimonio (IP)
Informationen über Löhne und Sozialabgaben finden Sie in unseren entsprechenden Merkblättern. Wegen Kosten für Firmengründungen und Firmenadministration bitte anfragen.
Letzte Änderung: 15. Dezember 2007 Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 20. April 2008 ) |