Kopfbereich

Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation Direkt zum Kontakt
Advertisement

Inhalt

Das uruguayische Besteuerungssystem
Benutzer Bewertung: / 5
SchlechtSehr gut 
Geschrieben von Manfred Burger   
Sonntag, 20. April 2008
Hits: 525

Steuerlich ist Uruguay ein sehr erträgliches Land. Die Steuersätze sind vernünftig, das Finanzamt ("Impositiva" bzw. "DGI") ist nicht eine totalitäre Verfolgungsmaschinerie wie in D und der EU.

Einige Schlaglichter:


  • Im Ausland erzielte Einkommen sind steuerfrei. (Es gilt das Quellenstaatsprinzip, nicht das Wohnsitzprinzip.)

  • Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen werden mit max. 12% besteuert.

  • Die Steuer auf Einkommen aus Arbeit und Produktion liegt für Einzelpersonen bei max. 25% (mit Freibeträgen). Firmen bezahlen i.d.R. 25% (nach Abzügen).

  • Die Vermögensteuer für Privatpersonen liegt bei symbolischen 0,1% (mit Freibeträgen von 80.000 bzw. 120.000 USD für Einzelpersonen bzw. Ehepaare). Jusristische Personen bezahlen 1,5% bis 2,0%.

  • Grunderwerbsteuer: 2% des Katasterwerts.

  • Keine Erbschaftssteuern.

  • Uruguay hat Doppelbesteuerungsabkommen u.a. mit Deutschland und der Schweiz ratifiziert.

  • Die juristische Unternehmensform ist für die Besteuerung weitgehend bedeutungslos.

  • Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Tourismus, Forstwirtschaft und Landwirtschaft stehen im Genuß starker Steuererleichterungen.

  • Softwareentwickler sind gänzlich steuerbefreit.

  • Offshoregesellschaften (SAFI) bezahlen nur 0,3% ihres Stammkapitals als Vermögensteuer, i.d.R. ca. 500,- USD jährlich, sonst nichts.

(Die Gründung neuer Offshorefrmen ist zwar seit Inkrafttreten der Steuerreform vom 1. Juli 2007 nicht mehr möglich. Es gibt jedoch noch genügend davon zu kaufen. Informieren Sie sich über die Vorteile und die geringen Kosten!)

  • Firmen in Freihandelszonen sind von der Besteuerung in Uruguay ausgenommen, das extraterritorial.

  • Wegen Steuerschulden kann man hier nicht mit Haft bestraft werden. Deswegen werden Ausländer mit Steuerschulden auch nicht ausgeliefert, wenn ihnen im Antrag stellenden Land Gefängnis droht.

  • Das Bankgeheimnis ist in Uruguay besser geschützt als in der Schweiz. Einsicht in Bankkonten kann hier nur ein Richter in einem bereits laufenden Verfahren nehmen.

Die Steuerreform vom 1. Juli 2007

Durch die umfassende Steuerreform vom 1. Juli 2007 sollte das Besteuerungssystem in Uruguay vereinheitlicht und effizienter gestaltet werden. Sonder- und Ausnahmeregelungen sollten auf ein Minimum reduziert werden. Der Fiskus sollte durch die Reform weder mehr noch weniger einnehmen (Nullsummenspiel).

Hauptbestandteile der Steuerreform:

  • Die indirekten Steuern wurden reduziert, die direkten angehoben.

  • Die Mehrwertsteuer (IVA) wurde von 23% auf 21% bzw. von 14% auf 10% (für ausgewählte Produkte des täglichen Bedarfs und Medikamente) reduziert. Eine zweite Konsumsteuer, Cofis, die 3% betragen hatte und über die ein Teil des sozialen Sicherheitssystems finanziert worden war, wurde ganz abgeschafft. Andererseits wurde die Mehrwerststeuer für unverarbeitetes Obst und Gemüse durch die Reform erstmals eingeführt, ebenso wie für den Verbrauch von Trinkwasser durch Firmen.

  • Die Besteuerung und Sozialabgaben für Unternehmen wurden weitgehend vereinheitlicht. Früher hatte es für die verschiedenen Sparten (Industrie, Handel und Dienstleistungen, Landwirtschaft) unterschiedliche Bestimmungen gegeben.

  • Die Einkommensteuer für Privatpersonen wurde neu gefaßt und ausgedehnt. Außerdem müssen nun einige Einnahmen versteuert werden, die zuvor steuerfrei waren, wie Mieteinkünfte, Gewinne aus Immobilienverkäufen, Zinsen und Kapitalerträge.

  • Dafür wurde die Vermögensteuer für Privatpersonen auf symbolische 0,1% herabgesetzt (s.o.).

Erwartete Steuereinnahmen:

Nach offiziellen Angaben wird in den ersten 12 Monaten nach Einführung der Steuerreform ein Steueraufkommen in Höhe von 3.094,9 Mio. USD gegenüber 3.174,4 Mio. USD nach dem alten System erwartet. Der Differenzbetrag soll durch mehr Effizienz in der Steuereintreibung ausgeglichen werden.

Prognostizierte Einnahmen (12 Monate) durch die vier wichtigsten Steuern:

  • 1.) Mehrwertsteuer (IVA): 1.586,3 Mio. USD

  • 2.) Konsumsteuern für spezielle Produkte (IMESI): 408,9 Mio. USD

IMESI (Impuesto Específico Interno) ist eine Konsumsteuer für spezielle Produkte. Bei alkoholischen Getränken, Tabak- und Rauchwaren, Kraft- und Treibstoffen und anderen Erdölderivaten kann dieser Steuersatz bis zu 80% betragen. Bei Erfrischungsgetränken, Kosmetikartikeln, Kraftfahrzeugen und anderen Produkten schwankt der Steuersatz zwischen 10% y 30%. Exporte sind davon ausgenommen.

  • 3.) Einkommensteuer für juristische Personen (IRAE): 393,9 Mio. USD

  • 4.) Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF): 388,2 Mio. USD

Auch nach der Reform bleiben die indirekten oder Konsumsteuern die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des Staates (fast zwei Drittel der Einkünfte).

 

Die wichtigsten Steuern im Einzelnen

Mehrwerststeuer - Impuesto al Valor Agregado (IVA)

  • Allgemeiner Steuersatz: 21%

  • Produkte des Grundbedarfs, Obst, Gemüse und Medikamente: 10%

  • Trinkwasser (für Privathaushalte): 0%

Der abzuführende MWSt.-Mindestsatz für Kleinunternehmen und Einzelfirmen ist 1.470 Pesos pro Monat. Als Kleinunternehmen gelten solche mit einem Jahresverkauf von max. 476.000 Pesos. Diese bezahlen keine anderen Steuern.

 

Einkommensteuer für natürliche Personen -Impuesto a la Renta de las Personas Físicas (IRPF)

  • Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen: 12%

  • Miet- und Pachteinnahmen: 12% (nach möglichen Abzügen: ca. 10,5%)

  • Bankzinsen: max. 12% (Für die meisten Zinsen aus Bankeinlagen werden zw. 3% und 5% fällig.)

  • Dividenden: 7% (bei Auszahlung)

  • Staatsanleihen: 0%

Mieteinnahmen von 5.453 Pesos pro Monat oder weniger sind steuerbefreit, wenn es sich um die einzigen Mieteinnahmen der Bezieher handelt und diese keine anderen Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen haben (etwa Bankzinsen), die zusammen 60.000 Pesos pro Jahr übersteigen. Um den entsprechenden Nachweis führen zu können, müssen die Betroffenen in die Aufhebung ihres Bankgeheimnisses einwilligen.

  • Einkünfte aus Arbeit (= Lohnsteuer): progressiver Steuersatz zwischen 10% und 25%, mit einem für alle steuerfreien Grundbetrag (7.410 Pesos)

Brutto- oder Nominallöhne (vor Abzügen):

  • 7.410 Pesos oder weniger: steuerfrei (= 88.920 Pesos x Jahr)

  • 7.411 – 14.820 (= 2 x 7.410) Pesos: 10%

  • 14.821 – 22.230 (= 3 x 7.410) Pesos: 15%

  • 22.231 – 74.100 (= 10 x 7.410) Pesos: 20%

  • 74.101 Pesos oder mehr: 25%

Beispiel 1: Bei einem Bruttojahresgehalt von 178.000 Pesos (das entspricht ungefähr 10.000 Pesos monatlich 'auf die Hand') wird folgende Lohnsteuer (IRPF) fällig:

  • Die ersten 88.920 Pesos x Jahr sind steuerfrei

  • Die zweiten 88.920 Pesos x Jahr (damit sind wir bei insgesamt 177.840 Pesos) werden mit 10% besteuert = 8.892 Pesos

  • Der verbleibende Betrag, 178.000 – 177.840 = 160 Pesos, wird mit 15% besteuert = 24 Pesos

Das ergibt einen vorläufigen Steuer-Gesamtbetrag von 8.916 Pesos. Von diesem können gesetzlich festgelegte Freibeträge für die Zahlungen an Renten-, Kranken- und Arbeitlosenversicherung bzw. deren Äquivalente abgezogen werden. In unserem Beispielfall sind das 4.069 Pesos, sodaß im Jahr 4.847 Pesos IRPF fällig werden.

Beispiel 2: Bei einem Bruttojahresgehalt von 356.000 Pesos (das entspricht ungefähr 20.000 Pesos monatlich 'auf die Hand') wird folgende Lohnsteuer (IRPF) fällig:

  • Die ersten 88.920 Pesos x Jahr sind steuerfrei

  • Die zweiten 88.920 Pesos x Jahr (damit sind wir bei insgesamt 177.840 Pesos) werden mit 10% besteuert = 8.892 Pesos

  • Die dritten 88.920 Pesos x Jahr (damit sind wir bei insgesamt 266.760 Pesos) werden mit 15% besteuert = 13.338 Pesos

  • Der verbleibende Betrag, 356.000 - 266.760 = 89.240 Pesos, wird mit 20% besteuert = 17.848 Pesos

Das ergibt einen vorläufigen Steuer-Gesamtbetrag von 40.078 Pesos. Von diesem können gesetzlich festgelegte Freibeträge für die Zahlungen an Renten-, Kranken- und Arbeitlosenversicherung bzw. deren Äquivalente abgezogen werden. In unserem Beispielfall sind das 7.174 Pesos, sodaß im Jahr 32.904 Pesos IRPF fällig werden.

Wer brutto bis ca. 15.000 Pesos pro Monat verdient, wird nach der neuen Gesetzgebung weniger Steuern zahlen als bisher, wer darüber liegt, mehr. Allerdings: Wer zwei oder drei Jobs / Einnahmequellen hat (in Uruguay keine Seltenheit), zahlt aller Wahrscheinlichkeit nach mehr, denn nach der neuen Regelung werden alle Einkünfte addiert, und man kommt nur einmal in den Genuß des Freibetrags, während früher alle Einkünfte steuerlich separat behandelt wurden. Wer zwei oder drei gering bezahlte Jobs hat, blieb nach der alten Regelung in den meisten Fällen mit allen unterhalb der Steuergrenze.

  • Einkünfte aus Renten und Pensionen (= Rentensteuer): progressiver Steuersatz zwischen 10% und 25%, mit einem für alle steuerfreien Grundbetrag (9.816 Pesos):

  • 9.816 Pesos oder weniger: steuerfrei

  • 9.817 – 19.634 (= 2 x 9.817) Pesos: 10%

  • usw. (äquivalent wie Lohnsteuer)

Wer eine monatliche Rente / Pension zwischen 9.816 und 12.435 bezieht, wird nach der neuen Gesetzgebung weniger Steuern zahlen als bisher, wer darüber liegt, mehr. Allerdings: Wer zwei oder drei Renten oder Pensionen hat, zahlt aller Wahrscheinlichkeit nach mehr, denn nach der neuen Regelung werden alle Einkünfte addiert, und man kommt nur einmal in den Genuß des Freibetrags, während früher alle Einkünfte steuerlich separat behandelt wurden. Wer etwa zwei bescheidene Renten von je 9.000 Pesos pro Monat bezieht, zahlte früher nichts.

 

Einkommensteuer für Unternehmen - Impuesto a la Renta de las Actividades Económicas (IRAE)

  • Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen: (s. natürliche Personen)

  • Einkünfte aus Produktion / Arbeit: 25% des Gewinns, abzüglich Unkosten

  • Steuerbefreit: Medizinische Einrichtungen und Kooperativen

Man kann nur solche Ausgaben von der Steuer absetzen, die anderswo versteuert wurden, d.h. nur Dinge, über die man eine offizielle Rechnung mit Mehrwertsteuer hat.

Firmen und Projekte, die der technologischen und/oder wissenschaftlichen Entwicklung dienen, Technologieparks und Einrichtungen, die die Neugründung von Unternehmen erleichtern sollen, können ihre Unkosten mit bis zu 150% steuerlich absetzen.

Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Tourismus, Forstwirtschaft und Landwirtschaft stehen im Genuß starker Steuererleichterungen. Softwareentwickler sind gänzlich steuerbefreit.

Kleine Gewerbetreibende und Selbständige (wie etwa Elektriker, Rechtsanwalt usw.) können statt IRAE auch IRPF bezahlen, wobei als Besteuerungsgrundlage 70% ihrer Verkäufe bzw. Honorare dienen. Die restlichen 30% werden nicht versteuert, als Ausgleich für anfallende Unkosten.

Immobilienverkäufe

...werden als kommerzielle Aktivität betrachtet und demzufolge mit IRAE besteuert, wobei der Notar, über den der Verkauf abgewickelt wird, verpflichtet ist, die Steuern gleich einzubehalten.

  • Normalsatz bei Immobilienverkäufen: 12% der Differenz zwischen Verkaufpreis und Kaufpreis der Immobilie. Umbauten, Instandhaltungsarbeiten etc. können abgezogen werden, wenn sie versteuert wurden (MWSt.) und die entsprechenden Belege vorhanden sind.

Wenn eine Immobilie vor dem 1. Juli 2007 (Inkrafttreten der Steuerreform) gekauft wurde, kann der Verkäufer wählen zwischen der o.g. Regelung oder 1,8% über den Verkaufspreis zahlen.

Keine Immobilienverkaufsteuer muß in folgenden Fällen entrichtet werden:

  • Beim Verkauf landwirtschaftlicher Güter.

  • Wenn man eine Immobilie geerbt hat ("derecho sucesorio").

  • Wenn die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz des Verkäufers und/oder dessen Familie war.

  • Wenn man die verkaufte Immobilie selbst bewohnt hat, deren Verkaufspreis 80.000 USD nicht übersteigt und man sich von dem Erlös eine andere Immobilie kauft, um sie selbst ständig zu bewohnen (nicht Wochenendhaus oder Zweitwohnsitz!), deren Wert 150% der verkauften nicht übersteigt.

Vermögensteuer - Impuesto al Patrimonio (IP)

  • Vermögensteuer für natürliche Personen: 0,1 % (mit Freibeträgen von 80.000 bzw. 120.000 USD für Einzelpersonen bzw. Ehepaare)

  • Die Vermögensteuer für juristische Personen beläuft sich (nach Abzügen von Schulden und Außenständen) auf 1,5% für Industrie-, Handels- und Agrarbetriebe, 2,8% für Banken und Geldinstitute und 2% für alle anderen juristischen Personen.

Informationen über Löhne und Sozialabgaben finden Sie in unseren entsprechenden Merkblättern. Wegen Kosten für Firmengründungen und Firmenadministration bitte anfragen.

 

© Manfred Burger

Letzte Änderung: 15. Dezember 2007

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.


Diese Beiträge könnten Dich auch interessieren:

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 20. April 2008 )
  Kein Kommentar.

Diesen Beitrag im Forum diskutieren. (0 Beiträge)
Powered by Gerstmann.Com