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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Dienstag 23.04.24 17:46 | Montevideo: Dienstag 23.04.24 12:46

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Einwanderungsbestimmungen für Uruguay

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Montag, 31. August 2009

Uruguay ist eines der wenigen Länder der Welt, in das man überhaupt noch einwandern kann. Das Recht auf Einwanderung ist hier sogar in der Verfassung verankert!

Neue Bewohner werden in diesem freien Land freundlich aufgenommen und genießen in jeder Hinsicht die gleichen Rechte wie die Einheimischen.

Einzige Ausnahme: Ausländische Staatsbürger dürfen nicht wählen (bzw. erst nach 15 Jahren Aufenthalt im Land) und können nicht Mitglied eines Verfassungsorgans sein (Parlament, Regierung, Oberster Gerichtshof, Nationaler Wahlrat).

Im Folgenden ein Überblick über die Dokumente und Unterlagen, die Sie brauchen, um nach Uruguay einwandern zu können.

Bei Interpol sollten Einwanderungs-Interessenten allerdings besser nicht im Fahndungsregister stehen.

Alle Personen, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay erhalten möchten, müssen bei der Antragstellung in der Einwanderungsbehörde ("Migración") persönlich anwesend sein, mit Ausnahme schulpflichtiger Kinder.

Erforderliche Dokumente und Unterlagen

Die nachgenannten Dokumente und Unterlagen müssen von allen interessierten Personen vorgelegt werden, auch von Minderjährigen, wenn nicht anders spezifiziert. Notwendige Übersetzungen sollten hier vor Ort angefertigt werden.

  • 1) Reisepaß (muß mindestens noch drei Monate gültig sein).

  • 2) Geburtsurkunde, ausgestellt in Ihrem Geburtsland.

  • 3) Ab 15 Jahren: Ein polizeiliches Führungszeugnis des Landes, dessen Staatsbürger Sie sind, sowie Führungszeugnisse der Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren einen festen Wohnsitz hatten. Das Führungszeugnis Ihres letzten Aufenthaltslandes darf nicht älter als sechs Monate sein.
Ausnahmen: Wenn Sie das Land Ihrer Staatsbürgerschaft vor Vollendung Ihres 18. Lebensjahres verlassen haben, benötigen Sie kein Führungszeugnis dieses Landes.
Diplomaten benötigen nur ein Führungszeugnis des Landes, für das sie akkreditiert sind.
Sollte Ihr Führungszeugnis keinen Konsulatsstempel haben (siehe unten) oder die Sechsmonatsfrist etwas überschritten sein, kann u. U. geholfen werden (völlig legal). Bitte versuchen Sie jedoch die Fristen einzuhalten.
  • 4) Wenn zutreffend: Heiratsurkunde und relevante Arbeitsverträge.

  • 5) Bei Bedarf: Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Diplome etc.

  • 6) Ein Nachweis, wie Sie Ihren Lebensunterhalt in Uruguay bestreiten werden, nicht älter als drei Monate.
Für einen Einkommensnachweis werden nur bestimmte Einkünfte anerkannt (s. Link am Seitenende). Ich helfe Ihnen gerne dabei herauszufinden, was für Sie am besten paßt.
  • 7) Ein Gesundheitszeugnis ("Carné de Salud"), ausgefertigt in Uruguay, zu dessen Erlangung Sie sich einigen wenigen medizinischen Routineuntersuchungen unterziehen müssen (wie z.B. Blut- und Urintest).

  • 8) Eine gültige Tetanusimpfung (für das Gesundheitszeugnis), die Sie problemlos auch hier machen lassen können, falls Ihre Tetanusimpfung abgelaufen ist oder Sie Ihren Impfpaß nicht zur Hand haben.

  • 9) Frauen ab 21 Jahren sollten nach Möglichkeit für das Gesundheitszeugnis außerdem eine Mammographie vorlegen, nicht älter als 1,5 Jahre, und einen Pap-Test, nicht älter als 2,5 Jahre. (Im Ausland gemachte Untersuchungen werden anerkannt.)

  • 10) Drei Paßfotos.

  • 11) Fotokopien Ihres Reisepasses, und zwar der Seite mit dem Bild und Ihren Daten und der Seite mit dem uruguayischen Einreisestempel.

Die Dokumente 2) bis 5) müssen konsularisch überbeglaubigt sein. Zuständig ist jeweils das Konsulat, das für das Bundesland verantwortlich ist, in dem das betreffende Dokument ausgestellt wurde. Ausnahme: Polizeiliche Führungszeugnisse aus D müssen vom uruguayischen Generalkonsulat in Hamburg überbeglaubigt werden.

Hinweis: Sie sollten auf jeden Fall mit den betreffenden Konsulaten Verbindung aufnehmen, am besten telefonisch, bevor Sie irgendwelche Dokumente zur Überbeglaubigung hinschicken, um sich nach den aktuellen Gebühren und Zahlungsmodalitäten zu erkundigen. Der 'Rest' kann alles per Post abgewickelt werden. E-mailanfragen an Konsulate sind oft nicht sehr Erfolg verprechend, wie die Erfahrung gezeigt hat.

Bei Bedarf ermittle ich für Sie, an welche Konsulate Sie sich mit Ihren Unterlagen wenden müssen, und helfe auch bei der Kontaktaufnahme und Abwicklung.

Um die Übersicht der uruguayischen Konsulate in einem bestimmten Land zu erhalten, einfach das gewünschte Land in dem Drop-Down-Menü "País" auswählen (z.B. "Alemania") und auf "Aceptar" klicken.

Ihre Originaldokumente werden von den hiesigen Behörden einbehalten.

Haustiere

Hunde und Hauskatzen benötigen für ihre Einreise nach Uruguay a) eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung, die bei der Einreise nicht älter als zehn Tage sein darf, am besten übersetzt in's Spanische, b) eine gültige Tollwutimpfung, nicht älter als ein Jahr und nicht neuer als ein Monat, und c) einen Nachweis, daß sie gegen Parasiten behandelt wurden, speziell gegen die Bandwürmer Taenia und Echinococcus (s. Wikipedia).

Wegen Vögeln, Pferden und anderer Tiere bitte konsultieren unter Angabe von Spezies, Rasse (am besten mit den zoologischen Namen), Alter, Geschlecht, Geburtsland und dem Land, aus welchem die Tiere nach Uruguay eingeführt werden sollen.

Wildtiere benötigen außerdem eine Cites-Bescheinigung.

Wieviel Zeit muß ich mitbringen?

Seit dem 24. November 2010 verlangt die Einwanderungsbehörde die Vorlage eines notariellen Autorisierungsschreibens für den Fall, daß Sie einen Einwanderungshelfer (oder generell eine andere Person) mit der Betreuung und Abwicklung Ihrer Angelegenheiten beauftragen. Dieses Autorisierungsschreiben muß von Ihnen in Gegenwart eines uruguayischen Notars unterzeichnet werden. Damit entfällt die Möglichkeit, die früher bestand, daß ich für Sie vor Ihrer Ankunft einen Termin in der Einwanderungsbehörde besorge.

Ein Grund zur Besorgnis besteht deswegen jedoch nicht. Die Einwanderungsbehörde in Montevideo vergibt Termine für die Stellung eines Antrags für bis zu drei Monate später. Im Landesinneren, z.B. in Maldonado und Colonia del Sacramento, geht es deutlich schneller. D.h. wenn Sie Ihren Antrag in Montevideo einreichen möchten, was einige Vorteile hat, sollten Sie mindestens drei Monate Zeit mitbringen. Bei Antragstellung in einer anderen Stadt sollten Sie zumindest über drei Wochen Zeit verfügen.

Wenn Ihre Einwanderungsunterlagen (die Items 2 bis 6 der obigen Liste) fertig sind, können Sie mir diese vorab mit einem privaten Kurierdienst zuschicken (DHL, FedEx, UPS o.ä.). Dann kann ich die Dokumente schon vorab übersetzen lassen, die nötigen Legalisierungen besorgen und mich außerdem um das erforderliche notarielle Zertifikat bezüglich Ihrer Einkünfte (s.o.) kümmern.

Außerdem besorge ich Ihnen auch schon einen Termin für die Gesundheitsuntersuchung(en), sodaß dann alles relativ flott gehen kann, wenn Sie vor Ort sind.

Wie lange dauert es?

Die hiesige Einwanderungsbehörde ist in letzter Zeit langsamer und pingeliger geworden. Während früher im Normalfall eine Daueraufenthaltsgenehmigung ca. sechs bis acht Monate nach der Antragstellung bewilligt war, dauert es jetzt ungefähr ein Jahr. Sollte es einmal noch länger dauern, keine Panik! Das hat nur bürokratische Gründe. Zumindest mit mir sind bisher alle Kandidaten durchgekommen.

Was kann schiefgehen?

Eigentlich nichts! Gründefür die Verweigerung bzw. Aberkennung einer Daueraufenthaltsberechtigung sind:

  • 1) Die erwiesene Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Völkermord, rassische oder politische Verfolgung, Terrorismus etc.) bzw. an Menschen-, Organ-, Drogen-, illegalem Waffenhandel oder Geldwäsche.

  • 2) Eine erfolgte Verurteilung oder Fahndung wegen eines Delikts, das in Uruguay mit zwei Jahren Haft oder mehr geahndet wird, es sei denn, daß der Betreffende die letzten fünf Jahre über straftatenfrei gelebt hat, Gefängnisaufenthalte nicht eingerechnet. (Diese Möglichkeit besteht nicht für den unter 1) genannten Personenkreis.)

  • 3) Wer seine Aufenthaltsgenehmigung durch Täuschung oder Bestechung erschlichen hat, kann diese wieder aberkannt bekommen.

Ihre Aufenthaltsgenehmigung als solche erlischt nicht, wenn sie einmal erteilt wurde, außer Sie begehen Straftaten, wie oben erwähnt, oder es stellt sich heraus, dass Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung mit unlauteren Mitteln erschlichen haben (s.o.).

Wichtig: Wer sich drei Jahre lang ununterbrochen außer Landes aufhält, verliert seine Daueraufenthatsgenehmigung! Deswegen sollten Sie darauf achten, daß Sie vor Ablauf dieser Frist zumindest mal kurz in's Land kommen, dokumentiert durch entsprechende Stempel in Ihrem Reisepaß.

Im letztgenannten Fall kann die Aufenthaltsgenehmigung wieder neu beantragt werden.

Ehepartnern, Lebensgefährten und Vätern bzw. Müttern von gebürtigen Uruguayern kann die Daueraufenthaltserlaubnis nicht entzogen werden.

Die uruguayische "Cédula de Identidad"

Ihren uruguayischen Personalausweis, die 'endgültige' "Cédula de Identidad", können Sie ausfertigen lassen, nachdem Ihr Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay bewilligt wurde, d.h. nachdem die Routineanfragen der Einwanderungsbehörde an Interpol, die DEA und verschiedene uruguayische Polizeidienststellen beantwortet wurden und Ihr Gesuch von allen zuständigen behördlichen Stellen abgesegnet wurde.

Wichtige Stationen sind hierbei vor allem die Rechtsabteilung der Einwanderungsbehörde und das Innenministerium als letzte Instanz.

Ihre 'vorläufige' Cédula, gültig für ein Jahr, können Sie sofort nach Ihrem erfolreich verlaufenen Termin in der Einwanderungsbehörde beantragen (bei Antragstellung in Montevideo) bzw. sobald Ihr Antrag in das "System" eingegeben wurde (bei Antragstellung außerhalb von Montevideo; dauert ca. zwei Wochen).

Die 'vorläufige' Cédula kann bei Bedarf zweimal verlängert werden.

Ein Rat

Die uruguayischen Behörden gehen davon aus, daß Leute, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay beantragen, auch schon während der Bearbeitung ihrer Anträge im Land leben. Das ist zwar (noch) keine zwingende Verpflichtung, aber die Tendenz geht in diese Richtung. Verschiedene administrativ-technische Neuerungen der letzten Monate und gewisse Äußerungen von Funktionären der Einwanderungebehörde lassen daran keinerlei Zweifel.

Wenn Sie schon hier leben, während Ihr Antrag läuft, sind Sie gegen mögliche Überraschungen gefeit, die eine plötzliche Anreise nach Uruguay erforderlich machen, wie es in der letzten Zeit einigen Einwanderungskandidaten passiert ist. Aus europäischer Sicht nachvollziehbare Bedenken wie "Aber ich ziehe doch nicht um, solange ich noch keine Aufenthaltsgenehmigung habe", werden hier nicht geteilt und sind auch nicht wirklich begründet, denn: Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Einwanderung erfüllen, werden Sie Ihre Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay auch erhalten. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Für Leute, die sich nicht dauerhaft oder zumindest regelmäßig hier aufhalten, wird es immer schwieriger. Dehalb mein Rat: Wenn Sie nach Uruguay auswandern möchten, dann tun Sie diesen Schritt so bald wie möglich, am besten schon bevor Sie im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung sind. Sie laufen dabei keine Gefahr. Die Gefahr, daß etwas schiefgeht, besteht eher, wenn Sie nicht vor Ort sind.


Manfred Burger

Skype: manfred_burger My status

Web:


Stand: 16. Juli 2011


Relevante Links in spanischer Sprache:


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