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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

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Einwanderungsbestimmungen für Uruguay

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Montag, 31. August 2009
Letzte Aktualisierung: Freitag, 4. Juni 2010

Uruguay ist eines der wenigen Länder der Welt, in das man überhaupt noch einwandern kann. Das Recht auf Einwanderung ist hier sogar in der Verfassung verankert!

Neue Bewohner werden in diesem freien Land freundlich aufgenommen und genießen in jeder Hinsicht die gleichen Rechte wie die Einheimischen.

Einzige Ausnahme: Ausländische Staatsbürger dürfen nicht wählen (bzw. erst nach 15 Jahren Aufenthalt im Land) und können nicht Mitglied eines Verfassungsorgans sein (Parlament, Regierung, Oberster Gerichtshof, Nationaler Wahlrat).

Im Folgenden ein Überblick über die Dokumente und Unterlagen, die Sie brauchen, um nach Uruguay einwandern zu können.

Bei Interpol sollten Einwanderungs-Interessenten allerdings besser nicht im Fahndungsregister stehen.

Alle Personen, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay erhalten möchten, müssen bei der Antragstellung in der Einwanderungsbehörde ("Migración") persönlich anwesend sein, mit Ausnahme schulpflichtiger Kinder.

Erforderliche Dokumente und Unterlagen

Die nachgenannten Dokumente und Unterlagen müssen von allen interessierten Personen vorgelegt werden, auch von Minderjährigen, wenn nicht anders spezifiziert. Notwendige Übersetzungen sollten hier vor Ort angefertigt werden.

  • 1) Reisepaß (muß mindestens noch drei Monate gültig sein).

  • 2) Geburtsurkunde, ausgestellt in Ihrem Geburtsland.

  • 3) Ab 15 Jahren: Ein polizeiliches Führungszeugnis des Landes, dessen Staatsbürger Sie sind, sowie Führungszeugnisse der Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren einen festen Wohnsitz hatten. Das Führungszeugnis Ihres letzten Aufenthaltslandes darf nicht älter als sechs Monate sein.
Ausnahme: Wenn Sie das Land Ihrer Staatsbürgerschaft vor Vollendung Ihres 18. Lebensjahres verlassen haben, benötigen Sie kein Führungszeugnis dieses Landes.
Diplomaten benötigen nur ein Führungszeugnis des Landes, für das sie akkreditiert sind.
Sollte Ihr Führungszeugnis keinen Konsulatsstempel haben (siehe unten) oder die Sechsmonatsfrist etwas überschritten sein, kann u.U. geholfen werden (völlig legal). Bitte versuchen Sie jedoch die Fristen nicht zu überschreiten.
  • 4) Wenn zutreffend: Heiratsurkunde und relevante Arbeitsverträge.

  • 5) Bei Bedarf: Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Diplome etc.

  • 6) Ein Nachweis, wie Sie Ihren Lebensunterhalt in Uruguay bestreiten werden, nicht älter als drei Monate.
Für einen Einkommensnachweis werden nur bestimmte Einkünfte anerkannt (s. Link am Seitenende). Ich helfe Ihnen gerne herauszufinden, was für Sie am besten paßt.
  • 7) Ein Gesundheitszeugnis ("Carné de Salud"), ausgefertigt in Uruguay, zu dessen Erlangung Sie sich einigen wenigen medizinischen Routineuntersuchungen unterziehen müssen (wie z.B. Blut- und Urintest).

  • 8) Eine gültige Tetanusimpfung (für das Gesundheitszeugnis), die Sie problemlos auch hier machen lassen können, falls Ihre Tetanusimpfung abgelaufen ist oder Sie Ihren Impfpaß nicht zur Hand haben o.ä.

  • 9) Frauen ab 21 Jahren müssen für das Gesundheitszeugnis außerdem eine Mammographie vorlegen, nicht älter als 1,5 Jahre, und einen Pap-Test, nicht älter als 2,5 Jahre. (Im Ausland gemachte Untersuchungen werden anerkannt.)

  • 10) Drei Paßfotos.

  • 11) Zwei Fotokopien Ihres Reisepasses (die Seite mit dem Bild und Ihren Daten).

Die Dokumente 2) bis 5) müssen konsularisch überbeglaubigt sein. Zuständig ist jeweils das Konsulat, das für das Bundesland verantwortlich ist, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Ausnahme: Polizeiliche Führungszeugnisse aus D müssen vom uruguayischen Generalkonsulat in Hamburg überbeglaubigt werden.

Hinweis: Sie sollten auf jeden Fall mit den betreffenden Konsulaten Verbindung aufnehmen, am besten telefonisch, bevor Sie irgendwelche Dokumente zur Überbeglaubigung hinschicken, um sich nach den aktuellen Gebühren und Zahlungsmodalitäten zu erkundigen. Der 'Rest' kann alles per Post abgewickelt werden.

Bei Bedarf ermittle ich für Sie, an welche Konsulate Sie sich mit Ihren Unterlagen wenden müssen, und helfe auch bei der Kontaktaufnahme und Abwicklung.

Um die Übersicht der uruguayischen Konsulate in einem bestimmten Land zu erhalten, einfach das gewünschte Land in dem Drop-down-Menü "País" auswählen (z.B. "Alemania") und auf "Aceptar" klicken.

Ihre Originaldokumente werden von den hiesigen Behörden einbehalten.

Haustiere

Hunde und Hauskatzen benötigen für ihre Einreise nach Uruguay a) eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung, die bei der Einreise nicht älter als zehn Tage sein darf, am besten übersetzt in's Spanische, b) eine gültige Tollwutimpfung, nicht älter als ein Jahr und nicht neuer als einen Monat, und c) einen Nachweis, daß sie gegen Parasiten behandelt wurden, speziell gegen die Bandwürmer Taenia und Echinococcus (s. Wikipedia).

Wegen Vögeln, Pferden und anderer Tiere bitte konsultieren unter Angabe von Spezies, Rasse (am besten mit dem zoologischen Namen), Alter, Geschlecht, Geburtsland und dem Land, aus welchem die Tiere nach Uruguay eingeführt werden sollen.

Terminbeantragung in der Einwanderungsbehörde 

Termine für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung vergibt die Einwanderungsbehörde in Montevideo in der Regel für wenige Wochen später. Zwei oder besser drei Wochen Zeit sollten Sie also mindestens mitbringen, wenn Sie hier Ihren Einwanderungsantrag stellen möchten. (Sollten Sie nicht soviel Zeit haben, muß man etwas improvisieren.)

Wenn Sie mir Ihre Einwanderungsunterlagen (die Items 2 bis 6 der obigen Liste) schon vorab zuschicken, können Sie Zeit gewinnen. Dann kann ich diese schon mal übersetzen lassen, die nötigen Legalisierungen besorgen und mich außerdem um das erforderliche notarielle Zertifikat bezüglich Ihrer Einkünfte (s.o.) kümmern. Außerdem mache ich schon einen Termin für die Gesundheitsuntersuchung, sodaß dann alles schnell gehen kann, wenn Sie in Uruguay sind.

Wie lange dauert es?

Im Normalfall wird eine Aufenthaltsgenehmigung ca. sechs bis acht Monate nach Antragstellung bewilligt. Sollte es einmal länger dauern, keine Panik! Zumindest mit mir sind bisher alle Kandidaten durchgekommen.

Die uruguayischen Behörden lassen Ihnen ausreichend Zeit, um eventuell noch fehlende Dokumente oder Bescheinigungen beizubringen. Dennoch –oder gerade deswegen- sollten Sie diese Angelegenheit mit der gebührenden Ernsthaftigkeit behandeln und die Kulanz der Ämter nicht unnötig auf die Probe stellen. Uruguay ist keine Bananenrepublik.

Was kann schief gehen?

Eigentlich nichts, keine Panik!

Gründe für die Verweigerung bzw. Aberkennung einer Daueraufenthaltsberechtigung sind:

  • 1) Die erwiesene Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Völkermord, rassische oder politische Verfolgung, Terrorismus etc.) bzw. an Menschen-, Organ-, Drogen-, illegalem Waffenhandel oder Geldwäsche.

  • 2) Eine erfolgte Verurteilung oder Fahndung wegen eines Delikts, das in Uruguay mit zwei Jahren Haft oder mehr geahndet wird, es sei denn, daß der Betreffende die letzten fünf Jahre über straftatenfrei gelebt hat, Gefängnisaufenthalte nicht eingerechnet. (Diese Möglichkeit besteht nicht für den unter 1) genannten Personenkreis.)

  • 3) Wer seine Aufenthaltsgenehmigung durch Täuschung oder Bestechung erschlichen hat, kann diese wieder aberkannt bekommen.

Ihre Aufenthaltsgenehmigung als solche erlischt nicht, wenn sie einmal erteilt wurde, außer Sie begehen Straftaten, die in Uruguay mit zwei Jahren Haft oder mehr geahndet werden, oder es stellt sich heraus, dass Sie sich Ihre Aufenthaltsgenehmigung mit unlauteren Mitteln erschlichen haben, oder Sie halten sich drei Jahre lang ununterbrochen außer Landes auf. Im letztgenannten Fall kann die Aufenthaltsgenehmigung wieder neu beantragt werden.

Ehepartnern, Lebensgefährten und Vätern bzw. Müttern von gebürtigen Uruguayern kann die Daueraufenthaltserlaubnis nicht entzogen werden.

Die uruguayische "Cédula de Identidad"

Ihren uruguayischen Personalausweis, die 'endgültige' "Cédula de Identidad", können Sie ausfertigen lassen, nachdem Ihr Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay bewilligt wurde, d.h. nachdem die Routineanfragen der Einwanderungsbehörde an Interpol, die DEA und andere Polizeidienststellen beantwortet wurden und Ihr Gesuch von allen zuständigen behördlichen Stellen abgesegnet wurde.

Wichtige Stationen sind hierbei vor allem die Rechtsabteilung der Einwanderungsbehörde und das Innenministerium als letzte Instanz.

Eine 'vorläufige' Cédula, gültig für ein Jahr, können Sie sofort nach Ihrem erfolreich verlaufenen Termin in der Einwanderungsbehörde beantragen.


Relevante Links in spanischer Sprache:


Weitere Beiträge zu den Themen "Auswandern / Einwandern" und "Leben in Uruguay" in diesem Magazin:

 


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