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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

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Einkommensnachweis: Was wird von den uruguayischen Behörden anerkannt?

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Montag, 31. August 2009
Letzte Aktualisierung: Freitag, 4. Juni 2010

Sie können Millionen in harten Währungen auf diversen Bankkonten deponiert haben, Beteiligungen an Dutzenden von Aktienfonds besitzen und an einem sicheren Ort Goldbarren und Diamanten stapeln. All das interessiert die uruguayische Einwanderungsbehörde nicht.

Was hier von den Behörden als Nachweis eines gesicherten Einkommens anerkannt wird, sind nur ganz wenige und klar definierte Dinge.

Für die Ausstellung eines notariellen Einkommensnachweises werden in Uruguay anerkannt:

  • Mieteinnahmen aus in und ausländischen Immobilien
  • Renten, Pensionen und Unterhaltszahlungen
  • Arbeitsverträge mit uruguayischen Unternehmen oder Institutionen
  • Einkünfte aus Besitz oder Teilhaberschaft einer uruguayischen oder ausländischen Firma. Im Falle einer uruguayischen Firma kann diese auch neu gegründet worden sein.

500,- USD pro Monat und Antrag reichen dabei aus. D.h. wenn z.B. die Mitglieder einer vierköpfigen Familie ihre Daueraufenthaltsgenehmigungen für Uruguay gemeinsam beantragen, müssen ebenfalls nur Einkünfte von durchschnittlich 500,- USD -oder mehr- pro Monat nachgewiesen werden, genau wie im Falle einer Einzelperson.

Wenn Sie als Angestellter einer uruguayischen Firma figurieren, reicht der uruguayische Mindestlohn.

Diesbezügliche Nachweise (Grundbuchauszüge, Rentenbescheide, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge etc.) müssen mitgeführt werden und sollten nach Möglichkeigt etwa durch entsprechende Kontoauszüge, gedruckt oder online, untermauert werden können.

Die Unterlagen über Ihre Einkünfte müssen einem uruguayischen Notar zur Prüfung vorgelegt werden, der dann ein notarielles Zertifikat zur Vorlage bei der Einwanderungsbehörde ausstellt.

Gehälter, die Sie in Deutschland oder anderswo im Ausland bezogen haben, sind leider hier wertlos, ebenso wie künftig zu erwartende Einnahmen.

Einkünfte aus informellen Tätigkeiten werden generell nicht anerkannt. Auch Immobilienbesitz, Bankguthaben, Aktienbesitz, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen etc. werden hier nicht als ausreichende Sicherheiten akzeptiert, wie schon in der Einleitung angedeutet.

Akkreditierte Diplomaten bzw. Botschaftsangehörige, Bedienstete ausländischer oder internationaler Organisationen oder Stiftungen, Lehrer ausländischer Schulen (etwa der Deutschen Schule in Montevideo) u.ä. benötigen keine Einkommensnachweise, ebensowenig deren Familienangehörige (Kernfamilie).

Sollte keine der hier als gangbar aufgeführten Optionen für Sie "passen", kann man immer eine andere legale Lösung finden. Am Einkommensnachweis ist hier bisher noch niemand gescheitert.


Weitere Beiträge zu den Themen "Auswandern / Einwandern" und "Leben in Uruguay" in diesem Magazin:

Kommentar von forfa, 21. Jan 2010:

Hallo! Bin neu hier im Forum und wäre sehr sehr froh, eine Antwort auf eine bestimmte Frage zu bekommen. Möchte gern nach Uruguay auswandern; habe schon unendlich gegoogelt, aber zu einem bestimmten Punkt leider nichts Konkretes gefunden. Habe keine festen Einkünfte vorzuweisen, jedoch etwas Vermögen. Nun würde ich gerne erfahren, ob eine Immobilieninvestition (Haus zu eigenen Wohnzwecken oder kleine Pension) von ca. 100.000 US$ anstelle von z.B. Rentennachweis anerkannt würde. Das wäre mir lieber als 100.000 US$ Staatsanleihen. Habe von dieser Option gelesen, wobei mir dabei Wesentliches unklar ist. Wichtig wäre zu wissen: Was geschieht nach Ende der Laufzeit, muß ich für eine weitere Verlängerung der Cédula das Geld wieder investieren oder kann ich dann nach so vielen Jahren ohne Auflagen über das Geld frei verfügen? Was geschieht, wenn sich das Zinsniveau zum Nachteil verändert und der investierte Betrag nicht mehr die für die Cédula geforderte Mindestrendite von 500 US$ bringt und man nicht aufstocken will oder gar nicht kann? Wohl eine sehr komplexe Frage, die ich da stelle, obwohl das nur ein Teilaspekt ist. Vielleicht kann mir aber trotzdem jemand eine Antwort geben; ich wäre überglücklich und warte schon ganz aufgeregt.

Kommentar von Ralph, 21. Jan 2010:

Hallo Forfa,

steht doch alles unmissverständlich im obenstehenden Artikel von Manfred:
"Einkünfte aus informellen Tätigkeiten werden generell nicht anerkannt. Auch Immobilienbesitz, Bankguthaben, Aktienbesitz, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen etc. werden hier nicht als ausreichende Sicherheiten akzeptiert, wie schon in der Einleitung angedeutet."
Mieteinnahmen werden allerdings anerkannt.

LG Ralph

Kommentar von forfa, 21. Jan 2010:

Hallo Ralph,

danke für Deine Antwort.Meine Frage bezieht sich speziell auf meine Info,dass eine monatl.Rendite von min.500 US$ aus uruguayischen Staatsanleihen in Höhe von ca 100000 US$,die ich natürlich kaufen muß,auch als Einkünfte akzeptiert werden?Sollte diese Info stimmen,hat jemand hier im Forum schon derartige Erfahrungen gemacht?
Gruß
Fabian 

Kommentar von Manfred, 22. Jan 2010:

Hallo forfa,

was als Einkommensnachweis anerkannt wird, steht ganz detailliert hier: uruguay-magazin.com/Auswandern-nach-Urug...rden-anerkannt.html. Das hast Du ja offenbar auch gelesen. Alles Andere, was irgendwo steht oder behauptet wird bezüglich Immobilienbesitz, Staatsanleihen usw., ist Kokolores.

Da für Dich nichts zu passen scheint, wende Dich bitte per E-mail oder Skype oder Telefon an mich.

Gruß, Manfred 

Kommentar von Manfred, 24. Jan 2010:

Nochmal hola forfa und alle!

Ich melde hier mich nochmal zum Thema, weil diese 100.000-Dollar-Immobilien-oder-Staatsanleihen-Geschichte nun schon seit geraumer Zeit im Internet und damit auch in den Köpfen einiger Leute herum spukt. Diese Zahl stammt aus einem ganz anderen Zusammenhang.

Eine 100.000-USD-Immobilie oder Staatsanleihen braucht man, wenn man sein Kfz zollfrei nach Uruguay einführen möchte. Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, das tun zu wollen, soll er/sie bitte vorher hier weiterlesen!

Um -zumindest theoretisch- dazu berechtigt zu sein, muß man...:

    ...Rentner sein, d.h. man darf keinerlei gewerbliche Tätigkeit ausüben,

    ...nachweislich eine monatliche Rente oder Pension beziehen von mindestens 1.500 USD,

    ...ein Jahr lang schon die definitive Aufenthaltsgenehmigung für Uruguay besitzen,

    ...plus die o.g. Immobilie oder Staatanleihen.

Wenn das alles zutrifft, dann kann man beantragen, daß man sein Kfz einführen darf. Die dafür zu bewältigenden Behördenvorgänge sind jedoch so langwierig und kompliziert, daß jeder Zollagent vor Schreck die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, wenn er von solch einem Ansinnen hört, und rundheraus davon abrät (vgl. Gesetz Nr. 16.340 vom 23. 12. 1992 und Ausführungesbestimmungen sowie meinen Artikel über die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen nach Uruguay).

Mit einer normalen Einwanderung hat diese 100.000-Dollar-Story absolut nichts zu tun (zu den Einwanderungsbestimmungen siehe hier).

Saludos, Manfred

Kommentar von tandaras, 24. Jan 2010:

wenn ich mal davon absehe, dass das kfz nicht verkauft werden darf in den nächsten 6 jahren und die staatsanleihe bzw. das haus 1o jahre lang nicht.
habe das auch alles überlegt, denn auf mich treffen die ganzen kriterien zu. aber will ich mich solang festlegen nur wegen eines autos, bei dem noch nicht mal die ersatzteilfrage geklärt ist?


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