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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Donnerstag 25.04.24 23:32 | Montevideo: Donnerstag 25.04.24 18:32

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Das uruguayische Besteuerungssystem

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Sonntag, 20. April 2008

Steuerlichist Uruguay ein erträgliches Land. Die Steuersätzesind vernünftig, das Finanzamt (Dirección General Impositiva - DGI) ist nicht eine totalitäreVerfolgungsmaschinerie wie in D und der EU.

EinigeSchlaglichter

  • Im Ausland erzielte Einkommen sind steuerfrei. (Es gilt das Quellenstaatsprinzip, nicht das Wohnsitzprinzip.)
  • Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen werden mit max. 12% besteuert.
  • Die Steuer auf Einkommen aus Arbeit und Produktion liegt für Einzelpersonen bei max. 25% (mit Freibeträgen). Firmen bezahlen i.d.R. 25% (nach Abzügen).
  • Die Vermögensteuer für Privatpersonen liegt bei symbolischen 0,1% (mit Freibeträgen von 80.000 bzw. 120.000 USD für Einzelpersonen bzw. Ehepaare). Jusristische Personen bezahlen 1,5% bis 2,0%.
  • Grunderwerbsteuer: 2% des Katasterwerts.
  • Keine Erbschaftssteuern.
  • Uruguay hat Doppelbesteuerungsabkommen u.a. mit Deutschland und der Schweiz ratifiziert.
  • Die juristische Unternehmensform ist für die Besteuerung weitgehend bedeutungslos.
  • Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Tourismus, Forstwirtschaft und Landwirtschaft stehen im Genuß starker Steuererleichterungen.
  • Softwareentwickler sind bis Ende 2009 steuerbefreit.
  • Offshoregesellschaften (SAFI) bezahlen nur 0,3% ihres Stammkapitals als Vermögensteuer, i.d.R. ca. 500,- USD jährlich, sonst nichts. (Die Gründung neuer Offshorefrmen ist zwar seit Inkrafttreten der Steuerreform vom 1. Juli 2007 nicht mehr möglich. Es gibt jedoch noch genügend davon zu kaufen. Informieren Sie sich über die Vorteile und die geringen Kosten!)
  • Firmen in Freihandelszonen sind von der Besteuerung in Uruguay ausgenommen, das extraterritorial.
  • Wegen Steuerschulden kann man hier nicht mit Haft bestraft werden. Deswegen werden Ausländer mit Steuerschulden auch nicht ausgeliefert, wenn ihnen im Antrag stellenden Land Gefängnis droht.
  • Das Bankgeheimnis ist in Uruguay besser geschützt als in der Schweiz. Einsicht in Bankkonten kann hier nur ein Richter in einem bereits laufenden Verfahren nehmen.

DieSteuerreform vom 1. Juli 2007

Durchdie umfassende Steuerreform vom 1. Juli 2007 sollte dasBesteuerungssystem in Uruguay vereinheitlicht und effizientergestaltet werden. Sonder- und Ausnahmeregelungen sollten auf einMinimum reduziert werden. Der Fiskus sollte durch die Reform wedermehr noch weniger einnehmen (Nullsummenspiel).

Die Hauptbestandteileder Steuerreform

  • Die indirekten Steuern wurden reduziert, die direkten angehoben.
  • Die Mehrwertsteuer (IVA) wurde von 23% auf 21% bzw. von 14% auf 10% (für ausgewählte Produkte des täglichen Bedarfs und Medikamente) reduziert. Eine zweite Konsumsteuer, Cofis, die 3% betragen hatte und über die ein Teil des sozialen Sicherheitssystems finanziert worden war, wurde ganz abgeschafft. Andererseits wurde die Mehrwerststeuer für unverarbeitetes Obst und Gemüse durch die Reform erstmals eingeführt, ebenso wie für den Verbrauch von Trinkwasser durch Firmen.
  • Die Besteuerung und Sozialabgaben für Unternehmen wurden weitgehend vereinheitlicht. Früher hatte es für die verschiedenen Sparten (Industrie, Handel und Dienstleistungen, Landwirtschaft) unterschiedliche Bestimmungen gegeben.
  • Die Einkommensteuer für Privatpersonen wurde neu gefaßt und ausgedehnt. Außerdem müssen nun einige Einnahmen versteuert werden, die zuvor steuerfrei waren, wie Mieteinkünfte, Gewinne aus Immobilienverkäufen, Zinsen und Kapitalerträge.
  • Dafür wurde die Vermögensteuer für Privatpersonen auf symbolische 0,1% herabgesetzt (s.o.).

ErwarteteSteuereinnahmen

Nachoffiziellen Angaben wird in den ersten 12 Monaten nach Einführungder Steuerreform ein Steueraufkommen in Höhe von 3.094,9 Mio.USD gegenüber 3.174,4 Mio. USD nach dem alten System erwartet.Der Differenzbetrag soll durch mehr Effizienz in derSteuereintreibung ausgeglichen werden.

PrognostizierteEinnahmen (12 Monate) durch die vier wichtigsten Steuern:

  • 1.) Mehrwertsteuer (IVA): 1.586,3 Mio. USD.
  • 2.) Konsumsteuern für spezielle Produkte (IMESI): 408,9 Mio. USD (s.u.).
  • 3.) Einkommensteuer für juristische Personen (IRAE): 393,9 Mio. USD.
  • 4.) Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF): 388,2 Mio. USD.

IMESI(ImpuestoEspecífico Interno) isteine Konsumsteuer für spezielle Produkte. Bei alkoholischenGetränken, Tabak- und Rauchwaren, Kraft- und Treibstoffen undanderen Erdölderivaten kann dieser Steuersatz bis zu 80%betragen. Bei Erfrischungsgetränken, Kosmetikartikeln,Kraftfahrzeugen und anderen Produkten schwankt der Steuersatzzwischen 10% y 30%. Exportesind davon ausgenommen.

Auchnach der Reform bleiben die indirekten oder Konsumsteuern die mitAbstand wichtigste Einnahmequelle des Staates (fast zwei Drittel derEinkünfte).

Diewichtigsten Steuern im Einzelnen

Mehrwerststeuer (Impuestoal Valor Agregado - IVA)

  • Allgemeiner Steuersatz: 21%
  • Produkte des Grundbedarfs, Obst, Gemüse und Medikamente: 10%
  • Trinkwasser (für Privathaushalte): 0%

Derabzuführende MWSt.-Mindestsatz für Kleinunternehmen undEinzelfirmen ist 1.470 Pesos pro Monat. Als Kleinunternehmen geltensolche mit einem Jahresverkauf von max. 476.000 Pesos. Diese bezahlenkeine anderen Steuern.

Einkommensteuerfür natürliche Personen (Impuestoa la Renta de las Personas Físicas - IRPF)

Einkünfteaus Kapital- und Sachvermögen:

    • Allgemeiner Steuersatz: 12%
    • Miet- und Pachteinnahmen: 12% (nach möglichen Abzügen: ca. 10,5%)
    • Bankzinsen: max. 12% (für die meisten Zinsen aus Bankeinlagen werden zw. 3% und 5% fällig.)
    • Dividenden: 7% (bei Auszahlung)
    • Staatsanleihen: 0%

    Mieteinnahmenvon 5.453 Pesos pro Monat oder weniger sind steuerbefreit, wenn essich um die einzigen Mieteinnahmen der Bezieher handelt und diesekeine anderen Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen haben(etwa Bankzinsen), die zusammen 60.000 Pesos pro Jahr übersteigen.Um den entsprechenden Nachweis führen zu können, müssendie Betroffenen in die Aufhebung ihres Bankgeheimnisses einwilligen.

    Einkünfteaus Arbeit und gewerblicher Tätigkeit:

    • Progressiver Steuersatz zwischen 10% und 25%, mit einem für alle steuerfreien Grundbetrag (7.410 Pesos).

    Die Steuerklassen nach Brutto- bzw. Nominaleinkünften (vor Abzügen):

    • 7.410 Pesos oder weniger: steuerfrei (= 88.920 Pesos x Jahr)
    • 7.411 – 14.820 (= 2 x 7.410) Pesos: 10%
    • 14.821 – 22.230 (= 3 x 7.410) Pesos: 15%
    • 22.231 – 74.100 (= 10 x 7.410) Pesos: 20%
    • 74.101 Pesos oder mehr: 25%

    Beispiel1: Bei einem Bruttojahresgehalt von 178.000 Pesos (das entsprichtungefähr 10.000 Pesos monatlich 'auf die Hand') wird folgendeLohnsteuer (IRPF) fällig:

    • Die ersten 88.920 Pesos x Jahr sind steuerfrei
    • Die zweiten 88.920 Pesos x Jahr (damit sind wir bei insgesamt 177.840 Pesos) werden mit 10% besteuert = 8.892 Pesos
    • Der verbleibende Betrag, 178.000 – 177.840 = 160 Pesos, wird mit 15% besteuert = 24 Pesos

    Dasergibt einen vorläufigen Steuer-Gesamtbetrag von 8.916 Pesos.Von diesem können gesetzlich festgelegte Freibeträge fürdie Zahlungen an Renten-, Kranken- und Arbeitlosenversicherung bzw.deren Äquivalente abgezogen werden. In unserem Beispielfall sinddas 4.069 Pesos, sodaß im Jahr 4.847 Pesos IRPF fälligwerden.

    Beispiel2: Bei einem Bruttojahresgehalt von 356.000 Pesos (das entsprichtungefähr 20.000 Pesos monatlich 'auf die Hand') wird folgendeLohnsteuer (IRPF) fällig:

    • Die ersten 88.920 Pesos x Jahr sind steuerfrei
    • Die zweiten 88.920 Pesos x Jahr (damit sind wir bei insgesamt 177.840 Pesos) werden mit 10% besteuert = 8.892 Pesos
    • Die dritten 88.920 Pesos x Jahr (damit sind wir bei insgesamt 266.760 Pesos) werden mit 15% besteuert = 13.338 Pesos
    • Der verbleibende Betrag, 356.000 - 266.760 = 89.240 Pesos, wird mit 20% besteuert = 17.848 Pesos

    Dasergibt einen vorläufigen Steuer-Gesamtbetrag von 40.078 Pesos.Von diesem können gesetzlich festgelegte Freibeträge fürdie Zahlungen an Renten-, Kranken- und Arbeitlosenversicherung bzw.deren Äquivalente abgezogen werden. In unserem Beispielfall sinddas 7.174 Pesos, sodaß im Jahr 32.904 Pesos IRPF fälligwerden.

    Werbrutto bis ca. 15.000 Pesos pro Monat verdient, wird nach der neuenGesetzgebung weniger Steuern zahlen als bisher, wer darüberliegt, mehr. Allerdings: Wer zwei oder drei Jobs / Einnahmequellenhat (in Uruguay keine Seltenheit), zahlt aller Wahrscheinlichkeitnach mehr, denn nach der neuen Regelung werden alle Einkünfteaddiert, und man kommt nur einmal in den Genuß des Freibetrags,während früher alle Einkünfte steuerlich separatbehandelt wurden. Wer zwei oder drei gering bezahlte Jobs hat, bliebnach der alten Regelung in den meisten Fällen mit allenunterhalb der Steuergrenze.

    Einkünfteaus Renten und Pensionen:

    • Progressiver Steuersatz zwischen 10% und 25%, mit einem für alle steuerfreien Grundbetrag (9.816 Pesos***)

    Die Steuerklassen nach Brutto- bzw. Nominaleinkünften (vor Abzügen):

    • 9.816 Pesos oder weniger: steuerfrei
    • 9.817 – 19.634 (= 2 x 9.817) Pesos: 10%
    • usw. (wie oben)

    Wereine monatliche Rente / Pension zwischen 9.816 und 12.435 bezieht,wird nach der neuen Gesetzgebung weniger Steuern zahlen als bisher,wer darüber liegt, mehr. Allerdings: Wer zwei oder drei Rentenoder Pensionen hat, zahlt aller Wahrscheinlichkeit nach mehr, dennnach der neuen Regelung werden alle Einkünfte addiert, und mankommt nur einmal in den Genuß des Freibetrags, währendfrüher alle Einkünfte steuerlich separat behandelt wurden.Wer etwa zwei bescheidene Renten von je 9.000 Pesos pro Monatbezieht, zahlte früher nichts.

    Einkommensteuerfür Unternehmen (Impuestoa la Renta de las Actividades Económicas - IRAE)

    • Einkünfte aus Kapital- und Sachvermögen: (s. natürliche Personen)

    • Einkünfte aus Produktion / Arbeit: 25% des Gewinns, abzüglich Unkosten

    • Steuerbefreit: Medizinische Einrichtungen und Kooperativen

    Mankann nur solche Ausgaben von der Steuer absetzen, die anderswoversteuert wurden, d.h. nur Dinge, über die man eine offizielleRechnung mit Mehrwertsteuer hat.

    Firmenund Projekte, die der technologischen und/oder wissenschaftlichenEntwicklung dienen, Technologieparks und Einrichtungen, die dieNeugründung von Unternehmen erleichtern sollen, können ihreUnkosten mit bis zu 150% steuerlich absetzen.

    Unternehmenin den Wirtschaftsbereichen Tourismus, Forstwirtschaft undLandwirtschaft stehen im Genuß starker Steuererleichterungen.Softwareentwickler sind bis Ende 2009 steuerbefreit.

    KleineGewerbetreibende und Selbständige (wie etwa Elektriker,Rechtsanwalt usw.) können statt IRAE auch IRPF bezahlen, wobeials Besteuerungsgrundlage 70% ihrer Verkäufe bzw. Honoraredienen. Die restlichen 30% werden nicht versteuert, als Ausgleich füranfallende Unkosten.

    Immobilienverkäufe

    ...werdenals kommerzielle Aktivität betrachtet und demzufolge mit IRAEbesteuert, wobei der Notar, über den der Verkauf abgewickeltwird, verpflichtet ist, die Steuern gleich einzubehalten.

    • Normalsatz bei Immobilienverkäufen: 12% der Differenz zwischen Verkaufpreis und Kaufpreis der Immobilie. Umbauten, Instandhaltungsarbeiten etc. können abgezogen werden, wenn sie versteuert wurden (MWSt.) und die entsprechenden Belege vorhanden sind.

    Wenneine Immobilie vor dem 1. Juli 2007 (Inkrafttreten der Steuerreform)gekauft wurde, kann der Verkäufer wählen zwischen der o.g.Regelung oder 1,8% über den Verkaufspreis zahlen.

    KeineImmobilienverkaufsteuer muß in folgenden Fällen entrichtetwerden:

    • Beim Verkauf landwirtschaftlicher Güter.

    • Wenn man eine Immobilie geerbt hat ("derecho sucesorio").

    • Wenn die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz des Verkäufers und/oder dessen Familie war.

    • Wenn man die verkaufte Immobilie selbst bewohnt hat, deren Verkaufspreis 80.000 USD nicht übersteigt und man sich von dem Erlös eine andere Immobilie kauft, um sie selbst ständig zu bewohnen (nicht Wochenendhaus oder Zweitwohnsitz!), deren Wert 150% der verkauften nicht übersteigt.

    Vermögensteuer (Impuestoal Patrimonio - IP)

    • Vermögensteuer für natürliche Personen: 0,1 % (mit Freibeträgen von 80.000 bzw. 120.000 USD für Einzelpersonen bzw. Ehepaare)

    • Die Vermögensteuer für juristische Personen beläuft sich (nach Abzügen von Schulden und Außenständen) auf 1,5% für Industrie-, Handels- und Agrarbetriebe, 2,8% für Banken und Geldinstitute und 2% für alle anderen juristischen Personen.


    ***Seit 20. 1. 2011: 15.582 Pesos

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011

    Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.


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