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In diesem Artikel finden Sie auszugsweise einige Bestimmungen, die in Uruguay nötig sind,
um einzureisen oder sich niederzulassen.
Quelle:
Offizielle Anforderungen und Bedingungen zur Einwanderung in Uruguay
Bei der Einreise in Uruguay benötigen Sie als deutscher, österreichischer oder
schweizer Staatsbürger lediglich einen gültigen Reisepass, aufgrund dessen Ihnen
an der Grenze mit einem Einreisezettel ein dreimonatiges Touristenvisum erteilt
wird, welches problemlos bei der Einwanderungsbehörde in Montevideo gegen eine
geringe Gebühr um 3 Monate verlängert werden kann.
Zuständig für das Verfahren der Aufenthaltsgenehmigung oder der Einwanderung
sind die uruguayischen Konsulate im Herkunftsland und die Einwanderungsbehörde
in Uruguay Dirección de Migración, Misiones 1513, Montevideo.
Um den uruguayischen Personalausweis (Cédula de Identidad) zu beantragen
benötigen sie folgende Dokumente:
Reisepass (mindestens noch drei Monate gültig)
2 Passbilder
Geburtsurkunde
polizeiliches Führungszeugnis
bei Bedarf: Heirats- bzw. Scheidungsurkunden, Zeugnisse, Arbeitsverträge,
Diplome usw.
Die in Deutschland ausgestellten Dokumente (polizeiliches Führungszeugnis,
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) müssen überbeglaubigt sein. Die
überbeglaubigten Dokumente müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins
spanische übersetzt sein und in Uruguay auf dem uruguayischen Aussenministerium
legalisiert werden. Die Geburtsurkunde muss beim Registro Civil, Av. Uruguay
933, Montevideo, registriert werden. Hier wird dann eine uruguayische
Geburtsurkunde ausgestellt, die zur Ausstellung der Cedula de Identidad
unbedingt erforderlich ist.
Zusätzlich benötigt man einen Nachweis darüber, wie der persönliche
Lebensunterhalt bestritten werden soll. Dieses Dokument muss von einem
uruguayischen Notar (Escribano) ausgestellt und beglaubigt sein.
EINKOMMENSNACHWEIS:
Hier eine kurze Auflistung des Nachweises für einige in Frage kommenden
Personengruppen:
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist jede natürtliche Person, die gegen ein Entgelt Dienstleistungen
oder Arbeiten zugunsten anderer ausführt.
Dokumente: Arbeitsvertrag der Firma bzw. des Arbeitgebers, der von einem
Bevollmächtigten bzw. dem Arbeitgeber unterschrieben sein muss, notariell
beglaubigte Bescheinigung über die Höhe des monatlichen Einkommens (muss
ausreichend für den Lebensunterhalt sein), notarielle Bescheinigung über die
Existenz, den Sitz und die Einschreibung bei der B.P.S. der Firma bzw. des
Arbeitgebers
Selbstständige
Dokumente: Notarielle Bescheinigung über die Ausübung der Tätigkeit und Höhe des
monatlichen Einkommens (monatliches Mindesteinkommen 500 Dollar).
Rentner und Pensionäre
Dokumente: notarielle Bescheinigungen, aus denen der Status und das monatliche
Einkommen ersichtlich sind (monatliches Mindesteinkommen 500 Dollar).
Desweiteren muss der Notar bescheinigen, auf welchem Wege sie in Uruguay über
ihr Einkommen verfügen (Überweisung auf ein Konto in Uruguay bzw. mit
Kreditkarte über ein Banknetz). Diese Bescheinigung kann durch Vorlage der
Originalkontoauszüge oder durch Einsicht auf das Konto per Online-banking
ausgestellt werden.
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GESUNDHEITSZEUGNIS (CARNÉ DE SALUD PARA RADICACIÓN)
ausgestellt in Uruguay und muss gültig sein für die Einwanderung in Uruguay
Medilab, Semm u.a. Kosten ca. 400-500 Pesos
Anforderungen: Tetanusimpfung, Blut- und Urinkontrolle
EINREISEBESCHEINIGUNG
Zettel, der bei der Einreise erstellt wird
POLIZEILICHES FÜEHRUNGSZEUGNIS
Ausgestellt von dem Land, in dem Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrer
Einreise in Uruguay ihren Wohnsitz hatten und von dem Land Ihrer Nationalität.
Antragsteller, die älter als 15 Jahre sind und ihren Aufenthalt (für einen
Zeitraum von mehr als einem Jahr) während der letzten 5 Jahre vor der Einreise
in Uruguay in einem der folgenden Länder hatten: Deutschland, Australien.
Belgien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Kuba, China, Slovenien, Spanien,
Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, Hong-Kong, Israel, Japan, Norwegen,
Polen, Tschechenien, Russland, Südafrka, Schweden, Schweiz oder Taiwan und/ oder
deren Nationalität eine dieser Länder ist, die kein Abkommen mit Interpol haben
, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das übersetzt sein muss in
spanisch, überbeglaubigt und legaliziert vom EL MINISTERIO DE RELACIONES
EXTERIORES EN MONTEVIDEO (Aussenministerium).
KOSTEN
672 Uruguayische Pesos (ca. 25 Euro)
Nach Vorlage der o.a. Dokumente bei der Einwanderungsbehörde erhält man in der
Regel eine Bescheinigung mit der die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung
(provisorische Cédula de Identidad) bei der DNIC (Passamt) ausgestellt wird. Die
provisorische Cédula hat ein Jahr Gültigkeit und kann zweimal verlängert werden
.Falls nach Überprüfung durch die uruguayische Einwanderungsbehörde die
entsprechenden Bedingungen erfüllt sind wird eine permanente
Aufenthaltsgenehmigung (residencia legal) erteilt. Diese Cédula de Identidad hat
eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann problemlos verlängert werden.
[Update von Ralph: Ein aktueller (und m.E. weit besserer) Artikel ist hier:
Einwanderungsbestimmungen für Uruguay
und auch dieser ist recht ok:
Einwanderungsbedingungen]
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