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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

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Anforderungen und Bedingungen zur Einwanderung in Uruguay

Geschrieben von Martin   
Erstellt: Montag, 17. September 2007
Letzte Aktualisierung: Samstag, 21. November 2009

 In diesem Artikel finden Sie auszugsweise einige Bestimmungen, die in Uruguay nötig sind, um einzureisen oder sich niederzulassen. Quelle: Offizielle Anforderungen und Bedingungen zur Einwanderung in Uruguay

Bei der Einreise in Uruguay benötigen Sie als deutscher, österreichischer oder 
schweizer Staatsbürger lediglich einen gültigen Reisepass, aufgrund dessen Ihnen 
an der Grenze mit einem Einreisezettel ein dreimonatiges Touristenvisum erteilt 
wird, welches problemlos bei der Einwanderungsbehörde in Montevideo gegen eine 
geringe Gebühr um 3 Monate verlängert werden kann.
Zuständig für das Verfahren der Aufenthaltsgenehmigung oder der Einwanderung 
sind die uruguayischen Konsulate im Herkunftsland und die Einwanderungsbehörde 
in Uruguay Dirección de Migración, Misiones 1513, Montevideo.
Um den uruguayischen Personalausweis (Cédula de Identidad) zu beantragen 
benötigen sie folgende Dokumente:
Reisepass (mindestens noch drei Monate gültig)
2 Passbilder
Geburtsurkunde
polizeiliches Führungszeugnis
bei Bedarf: Heirats- bzw. Scheidungsurkunden, Zeugnisse, Arbeitsverträge, 
Diplome usw.
Die in Deutschland ausgestellten Dokumente (polizeiliches Führungszeugnis, 
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) müssen überbeglaubigt sein. Die 
überbeglaubigten Dokumente müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins 
spanische übersetzt sein und in Uruguay auf dem uruguayischen Aussenministerium 
legalisiert werden. Die Geburtsurkunde muss beim Registro Civil, Av. Uruguay 
933, Montevideo, registriert werden. Hier wird dann eine uruguayische 
Geburtsurkunde ausgestellt, die zur Ausstellung der Cedula de Identidad 
unbedingt erforderlich ist.
Zusätzlich benötigt man einen Nachweis darüber, wie der persönliche 
Lebensunterhalt bestritten werden soll. Dieses Dokument muss von einem 
uruguayischen Notar (Escribano) ausgestellt und beglaubigt sein.
EINKOMMENSNACHWEIS:
Hier eine kurze Auflistung des Nachweises für einige in Frage kommenden 
Personengruppen:
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist jede natürtliche Person, die gegen ein Entgelt Dienstleistungen 
oder Arbeiten zugunsten anderer ausführt.
Dokumente: Arbeitsvertrag der Firma bzw. des Arbeitgebers, der von einem 
Bevollmächtigten bzw. dem Arbeitgeber unterschrieben sein muss, notariell 
beglaubigte Bescheinigung über die Höhe des monatlichen Einkommens (muss 
ausreichend für den Lebensunterhalt sein), notarielle Bescheinigung über die 
Existenz, den Sitz und die Einschreibung bei der B.P.S. der Firma bzw. des 
Arbeitgebers
Selbstständige
Dokumente: Notarielle Bescheinigung über die Ausübung der Tätigkeit und Höhe des 
monatlichen Einkommens (monatliches Mindesteinkommen 500 Dollar).
Rentner und Pensionäre
Dokumente: notarielle Bescheinigungen, aus denen der Status und das monatliche 
Einkommen ersichtlich sind (monatliches Mindesteinkommen 500 Dollar). 
Desweiteren muss der Notar bescheinigen, auf welchem Wege sie in Uruguay über 
ihr Einkommen verfügen (Überweisung auf ein Konto in Uruguay bzw. mit 
Kreditkarte über ein Banknetz). Diese Bescheinigung kann durch Vorlage der 
Originalkontoauszüge oder durch Einsicht auf das Konto per Online-banking 
ausgestellt werden.
.
GESUNDHEITSZEUGNIS (CARNÉ DE SALUD PARA RADICACIÓN)
ausgestellt in Uruguay und muss gültig sein für die Einwanderung in Uruguay
Medilab, Semm u.a. Kosten ca. 400-500 Pesos
Anforderungen: Tetanusimpfung, Blut- und Urinkontrolle
EINREISEBESCHEINIGUNG
Zettel, der bei der Einreise erstellt wird
POLIZEILICHES FÜEHRUNGSZEUGNIS
Ausgestellt von dem Land, in dem Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrer 
Einreise in Uruguay ihren Wohnsitz hatten und von dem Land Ihrer Nationalität.
Antragsteller, die älter als 15 Jahre sind und ihren Aufenthalt (für einen 
Zeitraum von mehr als einem Jahr) während der letzten 5 Jahre vor der Einreise 
in Uruguay in einem der folgenden Länder hatten: Deutschland, Australien. 
Belgien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Kuba, China, Slovenien, Spanien, 
Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, Hong-Kong, Israel, Japan, Norwegen, 
Polen, Tschechenien, Russland, Südafrka, Schweden, Schweiz oder Taiwan und/ oder 
deren Nationalität eine dieser Länder ist, die kein Abkommen mit Interpol haben 
, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das übersetzt sein muss in 
spanisch, überbeglaubigt und legaliziert vom EL MINISTERIO DE RELACIONES 
EXTERIORES EN MONTEVIDEO (Aussenministerium).
KOSTEN
672 Uruguayische Pesos (ca. 25 Euro)
Nach Vorlage der o.a. Dokumente bei der Einwanderungsbehörde erhält man in der 
Regel eine Bescheinigung mit der die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung 
(provisorische Cédula de Identidad) bei der DNIC (Passamt) ausgestellt wird. Die 
provisorische Cédula hat ein Jahr Gültigkeit und kann zweimal verlängert werden 
.Falls nach Überprüfung durch die uruguayische Einwanderungsbehörde die 
entsprechenden Bedingungen erfüllt sind wird eine permanente 
Aufenthaltsgenehmigung (residencia legal) erteilt. Diese Cédula de Identidad hat 
eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann problemlos verlängert werden.

[Update von Ralph: Ein aktueller (und m.E. weit besserer) Artikel ist hier: Einwanderungsbestimmungen für Uruguay und auch dieser ist recht ok: Einwanderungsbedingungen]


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