Hallo Rob,
Fehler im System gibt es hier nicht, und das System ist auch nicht der Fehler
Wenn man die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt hat und eine provisorische Cedula besitzt, ist man schon arbeitsberechtigt in Uruguay.
Wenn Du eine Firma findest, die Dich einstellen will bzw. wird und Dir einen entsprechenden Arbeitsvertrag ausstellt, kannst Du diesen als Einkommensnachweis für die Einwanderungsbehörde verwenden.
Man kann auch selbst eine Firma gründen und sich selbst einstellen.
Mehr werde ich jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern, okay?
Es gibt für alles eine Lösung.