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Auswandern nach Uruguay

Auswandern nach Uruguay

Berlin: Freitag 29.03.24 09:31 | Montevideo: Freitag 29.03.24 05:31

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Kooperation mit ausländischen Finanzämtern und Lockerung des Bankgeheimnisses

Geschrieben von Manfred Burger   
Erstellt: Montag, 31. Mai 2010

Foto: Bankkonten unter der Lupe.Guido Westerwelles Besuch in Montevideo war kurz, nur wenige Stunden, aber effizient (s. Uruguay-Magazin v. 10. 3. 2010). Es wurde nicht nur ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet, das z.B. hier lebende deutsche Rentner in D steuerpflichtig machen wird. (Das DBA ist noch nicht parlamentarisch ratifiziert und wird vermutlich Anfang 2011 in Kraft treten; hier das DBA v. 9. März 2010 im Wortlaut.)

Am Montag letzter Woche kündigte der uruguayische Minister für Wirtschaft und Finanzen, Fernando Lorenzo, an, daß sein Land künftig mit ausländischen Finanzbehörden "kooperieren" werde und daß in diesem Zusammenhang auch das uruguayische Bankgeheimnis gelockert werde. Ein Gesetzesentwurf, durch den die in diesem Beitrag erwähnten Maßnahmen legalisiert werden sollen, soll diese Woche im Parlament eingebracht werden.

Bild: Bankkonten unter der Lupe.

Dabei hatte der jetzige Vizepräsident, Danilo Astori, vor den Wahlen zugesichert, das Bankgeheimnis werde von einer neuen Frente-Amplio-Regierung nicht angetastet werden (s. Uruguay-Magazin v. 23. 7. 2009) - ein Versprechen, das er am 6. November 2009, also vor dem zweiten Wahlgang, in einem Treffen mit Vertretern aus der Finanzwelt erneuert hatte (s. El País v. 25. 5. 2010).

Lockerung des Bankgeheimnisses

Wenn die neuen Regelungen in Kraft treten darf zwar nach wie vor nur ein Richter Einsicht in ein Konto nehmen, aber während dies bisher nur im Rahmen eines bereits laufenden gerichtlichen Verfahrens erfolgen konnte, kann dies künftig auch nach Anfrage einer in- oder ausländischen Finanzbehörde geschehen, sofern Uruguay mit dem entsprechenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Dabei sollte allerdings ein begründeter Verdacht auf Betrug vorliegen.

Uruguay hat aktuell zwölf Doppelbesteuerungen unterzeichnet, und zwar mit Deutschland (noch nicht ratifiziert), der Schweiz (noch nicht ratifiziert), Spanien, Portugal, Frankreich, Belgien, Finland, Malta, Luxemburg, Liechtenstein, Mexiko und Südkorea. In Verhandlung sind solche Abkommen mit Indien, Malaysia und Ecuador.

Österreich steht noch nicht auf der Liste, und natürlich auch nicht die USA. Mit Argentinien und Brasilien sollen entsprechende Verhandlungen demnächst aufgenommen werden.

Die Regierung von José Mujica entschloß sich zu diesem Schritt erklärtermaßen auf internationalen Druck hin und weil sie "nicht will, daß Uruguay weiterhin in schwarzen oder grauen (OECD-)Listen geführt wird".

Die gesamte Opposition sowie Vertreter des Bankensektors halten dies für ein Eigentor und prognostizieren einen Vertrauensverlust und Kapitalabfluß aus Uruguay (s. El País v. 25. 5. 2010).

Mehr Steuern

Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Uruguay haben (d.h. sich 183 Tage oder mehr im Jahr im Land aufhalten), sollen ab Januar 2011 12% Einkommensteuer auf aus Bankguthaben und Aktienbesitz erzielte Zinsen und Dividenden bezahlen, auch wenn sich die entsprechenden Konten bzw. Portfolios im Ausland befinden. Das betrifft alle Einwohner (span. "Residentes"), also auch in Uruguay lebende Ausländer.

Uruguayische Staatsbürger müssen zusätzlich noch Vermögensteuer für Bankguthaben und Aktienbesitz entrichten (Höchstsatz 2,5%, bei einem Freibetrag von 100.000 USD). Es wird geschätzt, daß Uruguayer im Ausland genauso viel Kapital halten wie im Land selbst, nämlich jeweils rund neun Milliarden US-Dollar.

Hiervon ausgenommen sind nach dem aktuellen Gesetzesentwurf juristische Personen (s. Blogdiario.com).


Diese Angelegenheit ist noch nicht ausgegoren. Es zirkulieren unterschiedliche Interpretationen und Meinungen, und es kann sich noch einiges ändern. Uruguay-Magazin wird über die weitere Entwicklung dieser Gesetzesinitiative berichten.

 


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